"Belastung für Mieter": Stadt München warnt vor Erhöhung der Grundsteuer

Das Sozialreferat der Stadt München lehnt eine Erhöhung der Grundsteuer in Ballungsräumen ab - und macht einen Vorschlag zur Reform der Erbschaftssteuer.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Stadt spricht sich gegen Erhöhung der Grundsteuer in Ballungsräumen aus.
Tobias Hase/dpa Stadt spricht sich gegen Erhöhung der Grundsteuer in Ballungsräumen aus.

München - Die Stadt München warnt vor einer Belastung für Mieter durch eine Grundsteuerreform

Sozialreferentin Dorothee Schiwy teilte am Mittwoch mit: "Die Durchschnittsmieten in München sind ohnehin schon so hoch, dass sie nicht nur für Geringverdiener, sondern oft auch für die Mittelschicht nicht mehr stemmbar sind. Jede Neuregelung, die die Münchner Mieterinnen und Mieter zusätzlich belastet, ist höchst problematisch. Zudem halten wir es nicht für angemessen, dass die Grundsteuer überhaupt auf die Mieterschaft abgewälzt werden kann."

Die Grundsteuer sei nur bei Inklusivmieten, die in der Praxis mittlerweile nur sehr selten vorkommen, in der Miete enthalten, heißt es weiter in der Mitteilung des Sozialreferats. Im Regelfall werde sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieterschaft umgelegt. "Bei der Grundsteuer handelt es sich gemäß § 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV) um eine umlagefähige Position." Das Sozialreferat spreche sich dafür aus, "diese Möglichkeit in § 2 Nr. 1 BetrKV zu streichen".

"Explodierende Bodenrichtwerte" in München

In Anbetracht der explodierenden Bodenrichtwerte in München fordere das Sozialreferat zudem eine Reform der Erbschaftssteuer. Sozialreferentin Schiwy: "Wir haben in München das Problem, dass Privatpersonen, die Wohnungen zu sozialverträglichen Mieten vermieten, diese im Erbfall verkaufen müssen, da die Erbschaftssteuer aufgrund der hohen Grundstückspreise so massiv ist, dass sich diese durch sozial verträgliche Mieten nicht mehr hereinwirtschaften lässt. Das ist doch absurd. Wer dazu beiträgt, dass auch Menschen mit einem niedrigeren Einkommen oder einer geringeren Rente noch in München können, sollte dabei unterstützt und nicht dafür bestraft werden."

Das Sozialreferat plädiere deshalb dafür, die Erbschaftssteuer zu reduzieren, wenn ein Vermieter fünf Jahre lang eine Miete in Höhe von maximal 90 Prozent des Mietspiegelwertes verlangt. "Orientiert sich der Vermieter 30 Jahre lang an der Obergrenze von 90 Prozent des Mietspiegelwertes, sollte ihm die Erbschaftssteuer ganz erlassen werden."

 

Lesen Sie auch: Grundsteuer-Reform - Das bedeutet sie für Münchnen

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.