"Belastung für Mieter": Stadt München warnt vor Erhöhung der Grundsteuer
München - Die Stadt München warnt vor einer Belastung für Mieter durch eine Grundsteuerreform.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy teilte am Mittwoch mit: "Die Durchschnittsmieten in München sind ohnehin schon so hoch, dass sie nicht nur für Geringverdiener, sondern oft auch für die Mittelschicht nicht mehr stemmbar sind. Jede Neuregelung, die die Münchner Mieterinnen und Mieter zusätzlich belastet, ist höchst problematisch. Zudem halten wir es nicht für angemessen, dass die Grundsteuer überhaupt auf die Mieterschaft abgewälzt werden kann."
Die Grundsteuer sei nur bei Inklusivmieten, die in der Praxis mittlerweile nur sehr selten vorkommen, in der Miete enthalten, heißt es weiter in der Mitteilung des Sozialreferats. Im Regelfall werde sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieterschaft umgelegt. "Bei der Grundsteuer handelt es sich gemäß § 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV) um eine umlagefähige Position." Das Sozialreferat spreche sich dafür aus, "diese Möglichkeit in § 2 Nr. 1 BetrKV zu streichen".
"Explodierende Bodenrichtwerte" in München
In Anbetracht der explodierenden Bodenrichtwerte in München fordere das Sozialreferat zudem eine Reform der Erbschaftssteuer. Sozialreferentin Schiwy: "Wir haben in München das Problem, dass Privatpersonen, die Wohnungen zu sozialverträglichen Mieten vermieten, diese im Erbfall verkaufen müssen, da die Erbschaftssteuer aufgrund der hohen Grundstückspreise so massiv ist, dass sich diese durch sozial verträgliche Mieten nicht mehr hereinwirtschaften lässt. Das ist doch absurd. Wer dazu beiträgt, dass auch Menschen mit einem niedrigeren Einkommen oder einer geringeren Rente noch in München können, sollte dabei unterstützt und nicht dafür bestraft werden."
Das Sozialreferat plädiere deshalb dafür, die Erbschaftssteuer zu reduzieren, wenn ein Vermieter fünf Jahre lang eine Miete in Höhe von maximal 90 Prozent des Mietspiegelwertes verlangt. "Orientiert sich der Vermieter 30 Jahre lang an der Obergrenze von 90 Prozent des Mietspiegelwertes, sollte ihm die Erbschaftssteuer ganz erlassen werden."
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