Baustellen-Gefahr: Anhänger zu schwer beladen!

Am Mittwoch fiel der Polizei ein Fahrzeug auf, dessen Anhänger keine TÜV-Plakette mehr hatte. Im Nachhinein war das Gespann jedoch weitaus gefährlicher, als zunächst vermutet.
München - Um 11.06 Uhr bemerkten die Beamten das Gespann, das auf einer Baustelle abgestellt worden war. Die abgelaufene TÜV-Plakette war der eigentliche Grund für eine Untersuchung.
Bei der Verkehrskontrolle konnte der Fahrer weder seinen Führerschein, noch die beiden Fahrzeugscheine im Original vorzeigen.
Bei der Sichtung des Anhängers kam hinzu, dass dieser vollkommen überladen war. So konnten die Beamten sehen, dass die Räder bereits die Karosserie touchierten. Die Abnutzung war bereits so stark, dass eine Schraube des Anhängeraufbaus eine 1 cm tiefe, „neue“ Profilrille in einen der Reifen eingefräst hatte.
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Beladen war der Anhänger mit Bodenputz, Kleber und Universalverdünner - Teile der Ladung gelten als Gefahrgut.
Wegen der erkennbaren erheblichen Überladung wurde der Anhänger durch einen Abschleppdienst zur Polizeidienststelle gebracht und dort auf der Waage gewogen.
Dort wurde festgestellt, dass der Anhänger statt der erlaubten 3.000 kg nun 4.620 kg wog und somit um 53,3 % überladen war. Die Überschreitung der zulässigen Achslast betrug sogar 230 %! Hinzu kam noch die unzureichende Sicherung der auf dem Anhänger befindlichen Ladung. Ein überaus gefährliches Unterfangen, vor allem beim Transport von Gefahrgut.
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Nachdem die Ladung des Anhängers auf zwei Firmenfahrzeuge umgeladen wurde, konnte die Baustelle weiter beliefert werden. Mit dem Platzen des Reifens musste jederzeit gerechnet werden. Ein Unfall mit diesem überladenen Anhänger hätte zu schwerwiegenden Folgen führen können.
Dem Fahrer droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und 1 Punkt. Der verantwortliche Fahrzeughalter muss ein Bußgeld in ähnlicher Höhe zahlen sowie die Kosten für die Abschleppung übernehmen.