Bandenchef vor Gericht: Millionenbetrug mit Pay-TV-Abo

Prozess am Landgericht: Betrüger versorgen ihre Kunden mit illegalen Kennwörtern. Der Kopf der Bande sitzt jetzt auf der Anklagebank.
John Schneider
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Der Angeklagte vor Prozessbeginn im Gerichtssaal.
Der Angeklagte vor Prozessbeginn im Gerichtssaal. © jot

München - Pavel K. (55, Name geändert) soll der Kopf einer vierköpfigen Bande gewesen sein, die ihren Kunden in großem Ausmaß gegen Entgelt im Internet mittels sogenannter Cardsharing-Server illegale Zugänge zu Pay-TV-Programmen verschaffte. Dafür wurden die Kennwörter legal erworbener Abos online zur Verfügung gestellt.

Schaden für Pay-TV-Anbieter mit 1,3 Millionen Euro beziffert

Den Schaden für den Pay-TV-Anbieter beziffert die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg - zuständig für Cybercrime in Bayern - auf 1,3 Millionen Euro. Das ist das Geld, dass sich die Nutzer der Programme sparten, weil sie kein Abo abschließen mussten. Die Ermittler gehen von 37.215 Fällen aus. Was Pavel K. getan hat, ist laut Staatsanwaltschaft strafbar als gewerbs- und bandenmäßiger Computerbetrug und gewerbsmäßiger unerlaubter Eingriff in technische Schutzmaßnahmen.

Die Taten sind schon ein paar Jahre her. Die Anklage geht von einem Zeitraum von Dezember 2012 bis November 2017 aus. Der Pay-TV-Anbieter hatte bereits im Juli 2016 Strafanzeige erstattet.

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Pavel K. soll insgesamt knapp 142. 000 Euro vom Kuchen abbekommen haben. Der 55-Jährige ist laut Anklage maßgeblich in Planung und Ausarbeitung der Betrugsmethode eingebunden gewesen und koordinierte zudem die Taten.

Er soll es auch gewesen sein, der die zur Tatausführung notwendige Internet-Domain registrieren ließ.

Angeklagter hat sich den spanischen Behörden gestellt

Danach habe er die anderen Bandenmitglieder - zwei von ihnen wurden bereits verurteilt - bei der Tatausführung geleitet und überwacht.

Was für den kräftig gebauten Mann auf der Anklagebank spricht? Pavel K. hat sich im Dezember 2020 an seinem spanischen Wohnort den Behörden gestellt und sich dann auch mit seiner Überstellung nach Deutschland einverstanden erklärt.

Am 23. Februar dieses Jahres wurde er schließlich ausgeliefert.

Sein Anwalt strebt zum Prozessbeginn ein Rechtsgespräch an, das das Verfahren abkürzen könnte. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hat ursprünglich vier weitere Verhandlungstage bis zum 21. Dezember vorgesehen.

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