Axt-Mordkomplott: Bundesgerichtshof erklärt lange Haftstrafen für rechtskräftig

Eine Frau hatte einen Auftragskiller auf ihren Mann angesetzt. Am Ende wurden vier Menschen zu Gefängnisstrafen verurteilt. Welche Entscheidung jetzt der Bundesgerichtshof traf.
| AZ/dpa
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Das Urteil gegen die Haupttäterin, den Auftragskiller, die Tochter und deren Lebensgefährten wegen eines Mordkomplotts ist rechtskräftig. (Archivbild)
Das Urteil gegen die Haupttäterin, den Auftragskiller, die Tochter und deren Lebensgefährten wegen eines Mordkomplotts ist rechtskräftig. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa
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