38 Prozent mehr Unfälle mit E-Scootern: Kommen bald neue Regeln in München?

Fast täglich stößt sich Bernhard Claus an einem E-Roller, der mitten auf dem Gehweg steht oder auf dem Boden liegt. So erzählt er es der AZ am Telefon. Bernhard Claus ist blind und engagiert sich seit über 20 Jahren im Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund.
Für Menschen mit einer Sehbehinderung sind die wild abgestellten E-Roller ein großes Problem, schildert er: "Sie sind so schwer!" Wenn sich ein Lenker in den Bauch bohrt, könne das arg wehtun.
Claus ist nicht der Einzige, der sich strengere Regeln für die E-Scooter wünscht. Grüne und SPD haben bereits 2024 beantragt, dass das Mobilitätsreferat mehr Abstellflächen für die Roller schaffen soll – so wie sie in der Altstadt bereits bestehen. Dort kann man die Roller bloß in extra ausgewiesenen Abstellflächen zurückgeben, ansonsten zahlt man eine Strafe.
Jetzt hat Mobilitätsreferent Georg Dunkel (parteilos) auf diesen Antrag geantwortet. Er erinnert daran, dass der Stadtrat 2023 entschieden habe, in der ganzen Stadt 675 "Abstellflächen für Mikromobilität" zu schaffen (für E-Tretroller, Fahrräder/ Pedelecs, E-Motorroller, E-Lastenräder). Aktuell existieren laut dem Referenten 365 dieser Abstellflächen in München.
"Es wird zu wenig umgesetzt"
Claus ist von der Bilanz des Mobilitätsreferats nicht begeistert: "Seit Jahren wird geredet, aber umgesetzt wird viel zu wenig." In der Altstadt funktioniere das Konzept gut. Jetzt müsste die Stadt schnell an weiteren viel frequentierten Orten wie dem Odeonsplatz, der Münchner Freiheit, dem Ostbahnhof, dem Hauptbahnhof und dem Harras Abstellzonen einführen.
In seiner Antwort verweist Mobilitätsreferent Dunkel darauf, dass bislang die Regeln für die E-Roller nur freiwillige Vereinbarungen sind – mehr geben die Gesetze noch nicht her. Das soll sich im März 2027 ändern, wenn neue Gesetze in Kraft treten. Der Mobilitätsreferent will den Stadtrat im Laufe des Jahres damit befassen. Ziel sei, eine Verbesserung der Abstellsituation zu erreichen. Geprüft wird auch, ob ein Warnsystem für Blinde inkludiert werden könne.
Unfälle steigen drastisch
Auch hinsichtlich der Haftung könnte es Veränderungen geben, führt der Referent aus: Halter von E-Tretrollern haften künftig verschuldensunabhängig für Schäden, was Verleihfirmen in die Pflicht nehme. Für Fahrer gelte eine vermutete Haftung, was bedeutet, dass sie haften, wenn sie sich nicht entlasten können (etwa durch ein Abstellfoto nach Rückgabe des Fahrzeugs). Dadurch können Geschädigte leichter Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Bundesrat muss noch über dieses neue Gesetz abstimmen.
Tatsächlich ist in ganz Deutschland die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden drastisch gestiegen, teilt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) mit: 2025 hat es demnach 38,1 Prozent mehr Unfälle als 2024 gegeben. Insgesamt kam es 2025 zu 16.496 Unfällen, bei denen 38 Menschen ums Leben kamen. Der DVR fordert deshalb einen Befähigungsnachweis für alle Verkehrsteilnehmer ohne Führerschein.