Nach mehr als zehn Jahren: EU-Reform der Fluggastrechte vor Abschluss
Nach einem der zähesten EU-Gesetzgebungsverfahren der jüngeren Zeit steht die Reform der Fluggastrechte vor dem Abschluss. Die Mitgliedstaaten gaben in den Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament ihre Forderung auf, die Entschädigungsschwelle je nach Flugdistanz auf vier bis sechs Stunden Verspätung anzuheben. Die seit Monaten befürchteten Verschlechterungen sind damit abgewendet: Die zentralen Ansprüche bleiben, wie man sie seit Jahren kennt, reformiert wird vor allem an den Rändern. Was Flugreisende nun wissen müssen.
Kern der Einigung ist die Beibehaltung der Drei-Stunden-Schwelle, was unter anderem die Verbraucherzentrale ausdrücklich begrüßt. Bei Verspätungen ab drei Stunden gibt es laut übereinstimmenden Medienberichten weiterhin eine Entschädigung, auch die Höhe bleibt gleich: 250 Euro bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bis 3.500 Kilometer und 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometern. Voraussetzung bleibt, dass die Airline die Verspätung zu verantworten hat. Erstmals soll im Gesetz aufgelistet werden, welche außergewöhnlichen Umstände eine Haftung ausschließen; damit wird die bislang vor allem über Gerichtsurteile geprägte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kodifiziert.
Mehr Transparenz beim Handgepäck
Künftig sollen Ticketpreise standardmäßig inklusive eines großen Handgepäckstücks im Gepäckfach angezeigt werden; wer es nicht benötigt, kann es abwählen und erhält einen Rabatt. Die vom Parlament gewünschte generell kostenlose Mitnahme eines kleinen Koffers ließ sich nicht durchsetzen. Zudem müssen Airlines aktiver über Ansprüche aufklären und Betroffene bei Verspätungen nach Angaben eines EU-Diplomaten künftig binnen 96 Stunden schriftlich über ihre Rechte informieren. Gebühren für Sitzplätze neben Kindern unter 14 Jahren werden untersagt, Namensfehler auf Tickets lassen sich künftig kostenlos korrigieren.
Reformstau über mehr als ein Jahrzehnt
Bereits 2014 hatte das Parlament Reformvorschläge vorgelegt, der ursprüngliche Kommissionsvorschlag stammt aus dem Jahr 2013 - doch im Rat stockte das Verfahren über elf Jahre. Bewegung kam erst, als die EU-Verkehrsministerinnen und -minister im Juni 2025 eine politische Einigung erzielten. Diese zielte jedoch auf ein niedrigeres Schutzniveau. Das Parlament hielt dagegen und nahm seine Gegenposition im Januar 2026 mit 632 Stimmen bei 15 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen an. Nach gescheiterten Gesprächen landete das Dossier im Vermittlungsausschuss, mit einer festen Frist bis Mitte Juni 2026.
Was noch fehlt und ab wann die Regeln gelten
Politisch ist der Knoten durchschlagen, formal steht der letzte Schritt aber aus. Den Kompromiss billigten die EU-Botschafter am vergangenen Freitag; an diesem Montag prüfen die Verhandler des Parlaments in Straßburg den übermittelten Text. Die Frist im Vermittlungsausschuss läuft bis zur Nacht auf Dienstag - kommt bis Mitternacht kein Kompromiss zustande, wäre die seit 2013 verfolgte Reform gescheitert. Danach müssen Parlament und EU-Staaten noch formell zustimmen; die Vorgaben sollen dann zwölf Monate später gelten.
Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur spot on news. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de
