Werbung mit "Kauf auf Rechnung" - EuGH stärkt Transparenz

Wie klar muss erkennbar sein, dass ein Online-Kauf erst nach Prüfung der Kreditwürdigkeit möglich ist? Dazu urteilte nun das höchste europäische Gericht - doch der Rechtsstreit geht weiter.
dpa |
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Für "Angebote zur Verkaufsförderung" gelten nach EU-Recht besonders hohe Anforderungen zur Transparenz. (Foto Illustration)
Für "Angebote zur Verkaufsförderung" gelten nach EU-Recht besonders hohe Anforderungen zur Transparenz. (Foto Illustration) © Sina Schuldt/dpa
Luxemburg

Im Rechtsstreit um Werbung zum "Kauf auf Rechnung" hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gestärkt. In dem Verfahren geht es um die Frage, wie prominent Online-Händler auf eine Prüfung der Kreditwürdigkeit hinweisen müssen, wenn sie mit einem "bequemen Kauf auf Rechnung" werben.

Für "Angebote zur Verkaufsförderung" gelten nach EU-Recht besonders hohe Anforderungen zur Transparenz. So muss etwa klar erkennbar sein, unter welchen Bedingungen Verbraucher sie in Anspruch nehmen können. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg legten dieses EU-Recht nun umfassend aus, sodass neben Sonderangeboten auch ein angebotener Kauf auf Rechnung darunterfallen könnte. Abschließend muss aber der Bundesgerichtshof (BGH) über den Fall entscheiden.

Bonprix warb mit "Bequemen Kauf auf Rechnung"

Konkret ging es um eine Werbeaussage des Modehändlers Bonprix, der zur Otto-Gruppe gehört. Sein Angebot eines "Bequemen Kaufs auf Rechnung" beanstandete die Verbraucherzentrale Hamburg als irreführend, weil nicht ersichtlich sei, dass erst noch die Kreditwürdigkeit geprüft werde. Der Fall ging bis vor dem BGH, der den EuGH um Klärung bat.

"Wir freuen uns, dass der Europäische Gerichtshof den Kauf auf Rechnung als ein Angebot zur Verkaufsförderung eingestuft hat und sind nun zuversichtlich, dass der Bundesgerichtshof in dieser Sache auch im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden wird", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. 

Bonprix ist überzeugt, in dem Fall aus dem Jahr 2021 angemessen kommuniziert zu haben, wie eine Unternehmenssprecherin mitteilte. Man warte nun die endgültige Entscheidung des BGH ab. "Auch wir sind an der finalen Klärung des Sachverhaltes interessiert."

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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