Union will Stichtag und Deckelung bei Arbeitslosigkeit
Berlin – Im Streit um die Ausgestaltung der Rente mit 63 fordert der CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Unions-Wirtschaftsvereinigung MIT, Carsten Linnemann, Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Er schlage eine Stichtagsregel sowie eine Deckelung und Stückelung der anrechenbaren Zeiten der Arbeitslosigkeit vor, sagte Linnemann am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP.
"Möglicher Missbrauch bezüglich 'Frühverrentungen' muss ausgeschlossen werden", sagte er zur Begründung. Linnemann betonte, dass es in den Koalitionsverhandlungen "nie darum" gegangen sei, Zeiten der Arbeitslosigkeit für immer anzurechnen.
Der CDU-Politiker sagte weiter, Zeiten der Arbeitslosigkeit sollten nur bis zum Stichtag 1. Januar 2014 anerkannt werden. So werde die Einbeziehung von Arbeitslosigkeit für die Zukunft ausgeschlossen und Frühverrentung zu Lasten der Arbeitslosen- und Rentenversicherung verhindert.
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Zudem müssten die anrechenbaren Zeiten der Arbeitslosigkeit auf maximal fünf Jahre gedeckelt werden. Er schlage zusammen mit seinem Parteifreund Jens Spahn vor, dass dabei die Arbeitslosenzeit jeweils nicht länger als zwölf Monate sein dürfe.
Dadurch würden Ungleichbehandlungen und aufwändige Anspruchsprüfungen vermieden. Den Plänen der Koalition zufolge sollen Arbeitnehmer, die 45 Beitragsjahre vorweisen können, schon mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können.
Gestritten wird darüber, wieviele Jahre der Arbeitslosigkeit dabei angerechnet werden. Die Union pocht auf eine Begrenzung auf fünf Jahre und beharrt darauf, dass dies auch während der Koalitionsverhandlungen so vereinbart worden sei.
Im Koalitionsvertrag und im Gesetzentwurf von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) wird die Zahl nicht erwähnt. Bundeskanzlerin und CDU-Chefin Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags auf einem kleinen Parteitag der CDU im Dezember gesagt, "bis zu fünf Jahre" der Arbeitslosigkeit sollten angerechnet werden.
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