Strafzuschlag schon ab 25.000 Euro: Für Steuersünder wird's teurer
Lieber jetzt gestehen: Ab 2015 gelten für die Strafanzeige a la Hoeneß neue Regeln
MÜNCHEN Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung – spätestens seit dem Fall Uli Hoeneß weiß auch jeder ehrliche Steuerzahler in Deutschland, was es damit auf sich hat. Jetzt hat sich die Politik entschlossen, die Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zu verschärfen.
Die Botschaft der Länderfinanzminister, die die Neuerungenam Freitag,9. Mai, endgültig beschließen wollen: Steuerbetrüger sollten am besten noch in diesem Jahr reinen Tisch machen. Ab 2015 werden die Geständnisse teurer.
Bislang war es so: Steuersünder mussten ab einer Summe von 50.000 Euro einen Strafzuschlag in Höhe von fünf Prozent zahlen – zusätzlich zum Verzugszins von sechs Prozent im Jahr.
Ab 2015 wird der Strafzuschlag schon bei geringeren Beträgen fällig. Und er wird auch höher – in drei Stufen: So sollen ab einer hinterzogenen Summe von 25000 Euro künftig zehn Prozent fällig werden, ab 100.000 Euro 15 Prozent. Und bei allem über einer Million Euro werden 20 Prozent draufgeschlagen. Plus Verzugszinsen.
In Zukunft sollen für eine wirksame Selbstanzeige außerdem längere Verjährungsfristen gelten: In allen Fällen müssten Steuerhinterzieher ab 2015 Angaben für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren offenlegen. Bislang waren es fünf Jahre. Straffrei bleibt dann, wer umgehend die hinterzogenen Steuern für die zehn Jahre nachzahlt. Hartmut Schwab, Präsident der Steuerberaterkammer München, hält das für ein schwieriges Unterfangen: „Unterlagen über zehn Jahre zu bekommen, ist in jedem Fall sehr schwierig“, sagt er zur AZ.
Für noch strengere Regeln für die Selbstanzeige fand sich unter den Länderfinanzministern keine Mehrheit: Die SPD hatte ursprünglich gefordert, dass die klassische Selbstanzeige nur noch bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 5000 Euro möglich ist. Der bayerische Finanzminister Markus Söder (CSU) scheiterte mit den Plänen, eine Obergrenze für die strafmildernde Selbstanzeige einzuführen – in Höhe von einer Million Euro und mehr.
Die Neuerungen dürften den Trend zur Selbstanzeigen jedenfalls weiter verstärken: Allein von Januar bis März 2014 gingen bereits 13.000 Selbstanzeigen bei deutschen Finanzämtern ein – drei mal so viele wie im Vorjahreszeitraum.
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