Rente mit 63: Die Zahlen, die Voraussetzungen
Die einen gehen abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente, die anderen arbeiten bis 67. Ein Drittel der Kosten dafür zahlen die Rentner selbst – ab 2015
Berlin - Eins schon mal fest: Das Renten-Recht wird durch die Neuregelung von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nicht einfacher. Denn zusätzlich zur bereits beschlossenen schrittweisen Einführung der Rente mit 67 wird zum 1. Juli 2014 die Rente mit 63 Jahren eingeführt – allerdings nur, um dann schrittweise wieder abgeschafft zu werden.
Wer für sich die wichtige Frage „Wie lange muss ich noch arbeiten?“ beantworten möchte, sollte einen Blick auf diese zwei Tabellen werfen.
Die "Rente mit 63" nach Jahrgängen
Wer 45 Beitragsjahre auf seinem Rentenkonto hat, soll früher als andere in den Ruhestand gehen sollen. Ab 1. Juli 2014 sollen diese „besonders langjährig Versicherten“, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind, mit 63 in Rente – laut Gesetzesentwurf gilt folgende Staffelung:
vor 1953: 63 Jahre
1953: 63 + 2 Monate
1954: 63 + 4 Monate
1955: 63 + 6 Monate
1956: 63 + 8 Monate
1957: 63 + 10 Monate
1958: 64 Jahre
1959: 64 + 2 Monate
1960: 64 + 4 Monate
1961: 64 + 6 Monate
1962: 64 + 8 Monate
1963: 64 + 10 Monate
ab 1964: 65 Jahre
Dann gibt es noch die seit 2011 geltende verlängerte Lebensarbeitszeit. Damals wurde die zuvor von der großen Koalition beschlossene "Rente mit 67" in Kraft gesetzt. Für sie gilt noch einmal andere Jahrgangsregeln:
Die "Rente mit 67" nach Jahrgängen
Sie regelt das gesetzliche Renten-Alter. Wer früher in Rente will, muss für jeden Monat auf 0,3 Prozent seiner errechneten Rente verzichten - maximal auf 14,4 Prozent, zuzüglich der Verluste, die durch nicht eingezahlte Monate entstehen.
1949: 65 + 3 Monate
1950: 65 + 4 Monate
1951: 65 + 5 Monate
1952: 65 + 6 Monate
1953: 65 + 7 Monate
1954: 65 + 8 Monate
1955: 65 + 9 Monate
1956: 65 + 10 Monate
1957: 65 + 11 Monate
1958: 66 Jahre
1959: 66 + 2 Monate
1960: 66 + 4 Monate
1961: 66 + 6 Monate
1962: 66 + 8 Monate
1963: 66 + 10 Monate
ab 1964: 67 Jahre
So lange müssen die Betroffenen regulär je nach Geburtsjahrgang arbeiten. Ausnahmen galten bisher nur für wenige: Manche konnten sich den Renten-Einstieg mit 63 durch hohe Abschläge (rechnerisch 14,4 Prozent, real mehr) erkaufen.
Einige durften mit 65 ohne Abschläge in Rente – wenn sie 45 Jahre eingezahlt haben. Arbeitslosigkeit wurde bisher nicht angerechnet.
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Die sogenannte „Rente für besonders langjährig Versicherte“ kann statt ab 65 Jahren ab 1. Juli 2014 schon mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden – aber nur für die Jahrgänge 1952 und älter. Jüngere müssen je Jahrgang zwei Monate länger arbeiten (s. Tabelle "Rente mit 63").
Bei Menschen, die mindestens 45 Jahre eingezahlt haben, will Nahles auch Zeiten der Arbeitslosigkeit anerkennen. Die Union will diese Zeiten entweder begrenzen oder eine Stichtagsregelung einführen.
Für alle, die dieses Jahr 50 werden oder jünger sind, gilt die „Rente mit 65“ bzw. die „Rente mit 67“. Für sie sind die wichtigen Fragen: Wer profitiert von der Rente mit 63? Und wer zahlt’s?
Wer profitiert? Das Arbeitsministerium sagt jetzt, dass es anfangs mit 200000 neuen Anspruchsberechtigten pro Jahr rechnet. Später soll jeder vierte Neurentner diese Rente ohne Abschläge bekommen.
Derzeit haben 40 Prozent der männlichen Rentner 45 Jahre oder mehr eingezahlt, aber nur fünf Prozent der Rentnerinnen. Von denen, die künftig die abschlagsfreie „Frührente“ beziehen, werden laut Ministerium drei Viertel Männer und ein Viertel Frauen sein
Ältere Arbeitnehmer können davon profitieren, dass ihnen bei einer Kündigung zwei Jahre lang Arbeitslosengeld I gezahlt wird. Wer heuer die Voraussetzungen erfüllt, könnte ab 1. Juli 2014 als 61-Jähriger aufhören zu arbeiten – die Arbeitslosigkeit soll ja angerechnet werden – und ab 63 Rente beziehen.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamt hat sich die Zahl der Erwerbstätigen im Alter von 60 bis 64 von 2002 bis 2012 auf 2,35 Millionen fast verdoppelt hat – die neue Rente mit 63 könnte diesen Trend stoppen. Die Arbeitsagentur fürchtet daher laut SZ schon Milliardenkosten.
Wer zahlt’s? Bis 2030 kostet die Reform mehr als 160 Milliarden Euro. 55 Milliarden davon – also fast ein Drittel – zahlen die Rentner selbst, haben die Arbeitgeberverbände errechnet.
Denn wenn die jüngere Generation durch Mehrausgaben stärker belastet wird, führt das laut Gesetz dazu, dass Rentensteigerungen künftig geringer ausfallen. Das beginnt 2015: Die Renten werden nicht wie erwartet um mehr als zwei Prozent erhöht – die Steigerung fällt 0,8 Prozentpunkte niedriger aus. Zahlen tun’s also Rentner und Beitragszahler – ganz bald.