Koalitionsfraktionen planen neue Plastiksteuer

In Zeiten knapper Kassen sucht der Bund händeringend nach Einnahmequellen. Eine neue Steuer auf Plastikverpackungen könnte dem Staat Milliardenbeträge bescheren.
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Steuerpflichtig sollen Kunststoffverpackungen sein, wenn deren Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt. (Symbolbild)
Steuerpflichtig sollen Kunststoffverpackungen sein, wenn deren Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt. (Symbolbild) © Rolf Vennenbernd/dpa
Berlin

Plastikverpackungen könnten für Unternehmen bald deutlich teurer werden: Die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD im Bundestag planen eine neue Steuer auf Kunststoff. Ab Juli 2027 sollen für jede Tonne Kunststoff in Verpackungen 550 Euro fällig werden. Das geht aus einem Entwurf für ein "Kunststoffverpackungsteuergesetz" hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und der auf einem Beschluss der Bundesregierung vom Juli basiert. Zuvor hatte die "Welt" berichtet.

"Mit der Einführung einer Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen sollen Anreize geschaffen werden, den Verbrauch von Kunststoffverpackungen zu verringern", heißt es in dem Gesetzentwurf. Demnach fielen 2023 rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungsabfälle an. 

Zudem sollen durch das Gesetz zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt generiert werden. Schon für 2027 wird mit zusätzlichen Steuereinnahmen von 805 Millionen Euro gerechnet. Ab 2028 sollen die Mehreinnahmen den Prognosen zufolge bei knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich liegen.

Was fällt unter die Plastiksteuer?

Steuerpflichtig sollen dem Entwurf zufolge Kunststoffverpackungen und -folien sowie Verbundverpackungen sein, wenn deren Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt. Erfasst werden damit unter anderem Folien, Transport- und Verpackungsmittel, Verschlüsse, Deckel und Kunststoffkapseln. Die Steuer soll bei der Herstellung, dem Verbringen oder der Einfuhr der entsprechenden Verpackungen anfallen.

Die Koalition erwartet, dass zunächst rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen pro Jahr versteuert werden könnten. Diese Menge dürfte im Laufe der Zeit zurückgehen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff kann die Steuer auf Antrag entfallen. Privatpersonen bleiben bei der Weitergabe der betroffenen Produkte steuerfrei.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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