Kippt die Ticket-Steuer?

Rheinland-Pfalz klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Luftverkehrsteuer. Die AZ stellt Hintergründe sowie Pro und Contra der Abgabe dar
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Für jeden Start von einem deutschen Flughafen kassiert der Staat eine Steuer.
Für jeden Start von einem deutschen Flughafen kassiert der Staat eine Steuer.

Rheinland-Pfalz klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Luftverkehrsteuer. Die AZ stellt Hintergründe sowie Pro und Contra der Abgabe dar

Karlsruhe - Es geht um eine Milliarde Euro: Vor dem Bundesverfassungsgericht wurde gestern über die Steuer auf jedes Flugticket verhandelt. Die Branche läuft schon lange Sturm. Geklagt hat jetzt das Land Rheinland-Pfalz, das seinen Flughafen Hahn retten will. Jetzt tauschten beide Seiten ihre Argumente aus.

Was ist die Ticketsteuer? Sie wurde 2011 eingeführt. Für innereuropäische Kurzstrecken beträgt sie 7,50 Euro, für Mittelstrecken (Ägypten, Dubai) 23,43 und für Langstrecken 42,18. Dem Fiskus bringt sie jährlich eine Milliarde Euro.

Wie argumentieren die Kläger? „Die Steuer ist in höchstem Maße ungerecht, weil sie eine Sonderbelastung der deutschen Flughäfen ist“, so Roger Lewentz (SPD), Innenminister von Rheinland-Pfalz. Die Fluglinie Ryan-Air, Hauptkunde in Hahn, sagt, dass ohne die Steuer das Passagier-Aufkommen in dem hessischen Flughafen von drei auf vier Millionen pro Jahr gesteigert werden könnte. Die deutsche Luftfahrt-Branche insgesamt rechnet vor, dass die Einführung der Ticketsteuer sie fünf Millionen Passagiere im Jahr koste.

Wie argumentiert die Regierung? Sie hat andere Zahlen: Nach ihrem Evaluierungsbericht sind es nur zwei Millionen Passagiere pro Jahr. Und, so das Finanzministerium: Die Abgabe habe ja auch gerade den Zweck, Reisende auf umweltverträglichere Verkehrsmittel umzulenken. Von den zwei Millionen Dann-doch-nicht-Passagieren hätten 1,25 Millionen stattdessen den Zug genommen oder ganz auf die Reise verzichtet. Das habe der Umwelt Schäden in Höhe von 60 Millionen Euro erspart.

Ist das gerecht? Je nachdem, mit wem man sich vergleicht: Die Luftfahrtbranche klagt über eine Benachteiligung gegenüber den Kollegen in Nachbarländern, die keine Abgabe zahlen müssen: Der grenznahe niederländische Flughafen Eindhoven verzeichnete im ersten Jahr der Luftverkehrsteuer ein Plus von 57 Prozent. Das Finanzministerium dagegen vergleicht mit anderen deutschen Verkehrsteilnehmern: So ist Kerosin noch immer steuerbefreit, während Kraftfahrzeuge für ihren Sprit Steuern zahlen müssen.

Welche Rolle spielt die Größe eines Flughafens? Eine ganz wichtige. Denn insgesamt wächst der deutsche Luftverkehr, nur eben nicht so schnell, wie er könnte. Sechs von 22 Flughäfen schreiben schwarze Zahlen: Den gefragten Drehscheiben macht die Ticketsteuer nicht viel aus. Die kleinen, ohnehin unrentablen Regionalflughäfen wie eben Hahn hatten schon vor der Steuer rückläufige Zahlen, sie werden nun durch die Extra-Abgabe noch weiter runtergezogen. Die meisten Regionalflughäfen werden aus politischen Gründen als Infrastrukturmaßnahme gebaut und dann von der öffentlichen Hand durchgefüttert, so Branchen-Analyst Eric Heymann. Etwas höflicher drückte es gestern der Vertreter des Finanzministeriums vor dem Bundesverfassungsgericht aus: „Es gibt vielerlei Gründe für die Entwicklung bestimmter Flughäfen.“

Wie kann es ausgehen? Die Richter ließen noch keine Sympathien erkennen. Richtig schlagkräftig waren die Argumente der Kläger aber nicht. Beispiel: Der Bund dürfe in diesem Bereich gar keine Steuern erheben, er sei nur für „motorisierte Verkehrsteilnehmer“ befugt – das betrifft nach rheinland-pfälzischer Auffassung nicht die in der Luft.

 

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