Facebook-Mutter Meta muss je 100 Euro an zwei Nutzer zahlen

Der Facebook-Mutterkonzern Meta ist mit einer Vielzahl von Klagen konfrontiert. Drei Fälle hat das OLG München entschieden - finanziell Bagatellen, doch für den Konzern unerfreulich.
dpa |
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Der Facebook-Mutterkonzern Meta ist mit potenziell teuren Klagen konfrontiert. (Symbolbild)
Der Facebook-Mutterkonzern Meta ist mit potenziell teuren Klagen konfrontiert. (Symbolbild) © Anna Ross/dpa
München

Das Münchner Oberlandesgericht hat den US-Konzern Meta wegen eines gigantischen Datenlecks im Jahr 2019 zur Zahlung von je 100 Euro Entschädigung an zwei bayerische Facebook-Nutzer verurteilt. Außerdem soll das Unternehmen für künftige materielle Schäden aufkommen, die den beiden Klägern noch entstehen könnten. Das teilte ein Sprecher des Gerichts nach der Verkündung der Entscheidungen in den beiden zivilrechtlichen Berufungsverfahren auf Anfrage mit. Revisionen zum Bundesgerichtshof ließ der 36. Senat nicht zu.

Daten einer halben Milliarde Nutzer gelangten in unbefugte Hände

In einem dritten Fall wurde die Berufung des Konzerns gegen ein Urteil der ersten Instanz zurückgewiesen. Die drei Verfahren haben eine lange Vorgeschichte: Von Januar 2018 bis September 2019 hatten unbekannte Täter eine Schwachstelle bei Facebook ausgenutzt und persönliche Daten von weltweit über einer halben Milliarde Nutzern kopiert. Im Jahr 2021 waren diese Daten dann im Internet veröffentlicht worden. 

In den in München verhandelten Fällen ging es nach Angaben des Gerichts um Vor- und Familiennamen, Telefonnummer, Geschlecht und Facebook Nutzer-ID. In Deutschland sollen nach Angaben auf der Webseite des Bundesamts für Justiz etwa sechs Millionen Menschen betroffen sein. Die Klagen richteten sich gegen die europäische Meta-Gesellschaft in Irland. 

Sammelklage vor dem OLG Hamburg

Hundert Euro pro Fall sind für den Konzern sehr wenig Geld, doch könnte das Facebook-Datenleck für Meta in Zukunft noch erheblich teurer werden. Denn vor dem Oberlandesgericht Hamburg hat deswegen der Bundesverband der Verbraucherzentralen Sammelklage eingereicht. Meta hält diese Klage für unzulässig, derzeit klärt der Europäische Gerichtshof diese Frage.

Meta hat auch in den USA seit Jahren mit einer Vielzahl von Entschädigungsklagen zu kämpfen. Im August hatte der Konzern in einem Prozess um Social-Media-Sucht von Kindern in den USA einer Zahlung von etwa 17 Milliarden Dollar an mehrere Bundesstaaten zugestimmt. Diese hatten dem Unternehmen vorgeworfen, Kinder und Jugendliche bewusst Facebook-abhängig zu machen. Meta hatte Vorwürfe bestritten, aber Strafzahlung und weitere Auflagen akzeptiert.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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