Der Streit um Kaiser's Tengelmann geht in die nächste Runde

Düsseldorf - Die Geschichte der Supermarktkette Kaisers Tengelmann ist eigentlich zu Ende. Die letzten Filialen sind verkauft. An den meisten der Geschäfte prangen schon neue Namen: Edeka, Rewe oder Netto. Und dennoch wird das Schicksal der Supermarktkette noch einmal das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftigen. Fragen und Antworten zu einem Prozess, der für den Wettbewerb im deutschen Einzelhandel große Bedeutung hat:
Worum geht es vor Gericht?
Das Bundeskartellamt hatte 2015 zunächst die Übernahme von Kaisers Tengelmann durch Edeka verboten. Dagegen haben Edeka und Tengelmann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geklagt. Tengelmann-Eigentümer Karl-Erivan Haub will nach Angaben eines Gerichtssprechers nachträglich feststellen lassen, dass der Beschluss der Wettbewerbshüter rechtswidrig war. Edeka geht sogar noch einen Schritt weiter und will den Beschluss des Amtes für unwirksam erklären lassen.
Wozu soll das jetzt noch gut sein?
Zwar hat Ex-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) das Kartellamtsveto bereits per Ministererlaubnis ausgehebelt. Doch es geht nicht zuletzt um viel Geld. Käme der 1. Kartellsenat zum Ergebnis, dass das Übernahmeverbot rechtswidrig war, dann könnte Tengelmann versuchen, mit einer Staatshaftungsklage Schadenersatz zu verlangen. Nach Informationen des Branchenblatts "Lebensmittel Zeitung" beziffern die Mülheimer den Schaden, der ihnen durch die Untersagung entstanden sein soll, in Schriftsätzen ihrer Anwälte auf rund 100 Millionen Euro.
Und was bezweckt Edeka?
Deutschlands größtem Lebensmittelhändler geht es, wie zu hören ist, weniger um Schadenersatz. Der Handelsriese möchte geklärt haben, ob die strengen Maßstäbe, die das Bundeskartellamt im Fall Tengelmann für Übernahmen im Lebensmittelhandel anlegte, wirklich rechtmäßig waren. Würde die Entscheidung des Kartellamts vom Oberlandesgericht bestätigt, so könnte Edeka wohl alle Pläne begraben, in Deutschland in Zukunft noch durch Zukäufe zu wachsen. Verliert die Wettbewerbsbehörde, sähe das ganz anders aus. Dann würden Übernahmen nach Einschätzung von Kartellrechtsexperten erleichtert.
Hätte eine Niederlage des Bundeskartellamts Folgen für die Ministererlaubnis und die darin enthaltenen Job-Garantien?
Theoretisch wäre das möglich. Bei einem Sieg in letzter Instanz könnte Edeka einen Antrag auf Aufhebung der Ministererlaubnis stellen, heißt es beim Bundeskartellamt. Doch dass der Handelsriese wirklich versuchen würde, alle mit der Übernahme verbundenen Verträge und Tarifabschlüsse rückgängig zu machen, in denen die Arbeitsplatzgarantien für die Beschäftigten von Kaiser's Tengelmann festgeschrieben sind, daran glaubt eigentlich niemand. "Eine Rückabwicklung der Ministererlaubnis wäre ein sehr großer Aufwand. Das macht wahrscheinlich zu diesem Zeitpunkt keinen Sinn", meint etwa der Kartellrechtler Maxim Kleine.
Wird das Urteil der Düsseldorfer Richter rasche Konsequenzen haben?
Kaum. Aller Voraussicht nach wird der Fall auch den Bundesgerichtshof beschäftigen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung wird wohl noch einige Zeit vergehen.
Was ist eigentlich aus den Kaiser's Tengelmann-Filialen geworden?
Der größte Teil der Geschäfte ist bereits auf die Marken der neuen Eigentümer - Edeka, Netto und Rewe - umgestellt worden. Doch in Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es noch Geschäfte, die weiter das Logo von Kaiser's Tengelmann tragen. Die verkauften Waren stammen allerdings aus den Beständen der neuen Eigentümer. Am längsten werden die Kaiser's-Leuchtreklamen wohl noch in Nordrhein-Westfalen zu sehen sein. Nach Angaben eines Firmensprechers soll dort die Umstellung auf die Marke Edeka erst Mitte nächsten Jahres abgeschlossen werden.