Baden-Württemberg: Zutrittsbegrenzung für Läden aufgehoben

Verwaltungsrichter in Baden-Württemberg haben einem Eilantrag stattgegeben. Die Corona-Richtgröße von 20 Quadratmetern Verkaufsfläche im Einzelhandel pro Person ist außer Kraft gesetzt.
dpa |
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Ein Hinweisschild in Stuttgart weist auf die bislang gültigen Zutrittsbeschränkungen in einem Geschäft hin.
Tom Weller/dpa/dpa Ein Hinweisschild in Stuttgart weist auf die bislang gültigen Zutrittsbeschränkungen in einem Geschäft hin.

Mannheim - Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die coronabedingte Zutrittsbegrenzung im Einzelhandel des Bundeslandes für unwirksam erklärt.

Die Richtgröße von 20 Quadratmetern Verkaufsfläche je Person im Laden ist damit vorläufig außer Vollzug gesetzt, wie der VGH mitteilte. Er gab einem Eilantrag der Tchibo GmbH gegen die entsprechende Bestimmung in der Corona-Verordnung statt.

Die Landesregierung hatte argumentiert, dass die Richtgröße keine fest verbindliche Vorgabe zur Beschränkung der Kundenzahl sei, sondern lediglich ein Orientierungswert. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen das Gebot der Bestimmtheit von Normen: Rechtsvorschriften müssten so gefasst sein, dass die Betroffenen die Rechtslage konkret erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können.

Der Kaffeeröster Tchibo hatte geltend gemacht, die Einhaltung der Richtgröße führe zu erheblichen Umsatzeinbußen. Auch CDU und FDP im Landtag, das Wirtschaftsministerium und der Handelsverband hatten sich vergangene Woche dafür stark gemacht, die Einschränkungen im Einzelhandel zu lockern.

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