Verbandsklagerecht gegen Facebook könnte Frage für EuGH sein

Eine Datenschutz-Klage der Verbraucherzentralen gegen Facebook läuft auf die höchstrichterliche Klärung noch viel grundsätzlicherer Fragen hinaus.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Eine Datenschutz-Klage der Verbraucherzentralen gegen Facebook beschäftigt den Bundesgerichtshof.
Dominic Lipinski/PA Wire/dpa/dpa Eine Datenschutz-Klage der Verbraucherzentralen gegen Facebook beschäftigt den Bundesgerichtshof.

Karlsruhe - Eine Datenschutz-Klage der Verbraucherzentralen gegen Facebook läuft auf die höchstrichterliche Klärung noch viel grundsätzlicherer Fragen hinaus.

Denn es ist offen, ob Verbraucherverbände bei solchen Verstößen überhaupt anstelle betroffener Nutzer vor Gericht ziehen dürfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) denkt darüber nach, dazu die Meinung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einzuholen, wie in einer Verhandlung der Karlsruher Richter am Donnerstag klar wurde. Die Entscheidung wird aber erst in den nächsten Wochen verkündet. (Az. I ZR 186/17)

Gestritten wird um die Gestaltung des "App-Zentrums" von Facebook mit kostenlosen Spielen anderer Anbieter. Zumindest in der Version von 2012 stimmten Nutzer mit ihrem Klick auf "Sofort spielen" automatisch der Übermittlung ihrer Daten an den Spielebetreiber zu. Sie berechtigten die Anwendungen auch, im eigenen Namen zu posten. Das hält der Bundesverband der Verbraucherzentralen für problematisch.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.