Bundestags-Petition gegen Krypto-Steuerpläne erfolgreich

Die geplante Steuerreform könnte Bitcoin-Sparer teuer zu stehen kommen. Warum die Petition jetzt den Bundestag beschäftigt und was langfristige Anleger befürchten.
dpa |
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Der Petitionsausschuss des Bundestages berät öffentlich über erfolgreiche Eingaben. (Symbolbild)
Der Petitionsausschuss des Bundestages berät öffentlich über erfolgreiche Eingaben. (Symbolbild) © Kay Nietfeld/dpa
Berlin

Die geplante Reform der Besteuerung von Gewinnen aus Kryptowährungen wird bald den Deutschen Bundestag beschäftigen. Eine Online-Petition gegen die mögliche Abschaffung der einjährigen Steuerfreiheits-Regelung bei Bitcoin und Co. ("Haltefrist") hat heute das notwendige Quorum von 30.000 Unterschriften erreicht. Damit muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit dem Anliegen der Anleger beschäftigen.

Gegen Pläne von Vizekanzler Klingbeil

Die Eingabe wendet sich gegen Pläne aus dem Bundesfinanzministerium, wonach Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen künftig unabhängig von der Haltedauer pauschal besteuert werden könnten. Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) erhofft sich durch die Neuregelung Mehreinnahmen in Milliardenhöhe. Die Sozialdemokraten halten die geplante Regelung auch für fairer, wenn Bitcoin und Co. den konventionellen Aktien gleichgestellt würden.

Die Unterzeichner fordern dagegen den Erhalt der aktuellen Regelung: Wer Bitcoin, Ethereum oder andere digitale Vermögenswerte länger als ein Jahr im Privatvermögen hält, kann Veräußerungsgewinne bislang komplett steuerfrei vereinnahmen. 

Kritik gibt es vor allem daran, dass eine Streichung dieser Frist langfristige Anleger benachteiligen und den Innovationsstandort Deutschland schwächen würde. Die geplante Regelung gehe zulasten von Bitcoin-Sparern, die ihre digitalen Münzen langfristig halten wollen. Die Initiatoren der Petition sehen darin einen Bruch mit dem bisherigen Steuersystem. Bitcoin wird heute ähnlich wie Gold, Fremdwährungen, Kunst oder Sammlerstücke behandelt. Auch dort sind private Gewinne nach Ablauf der gesetzlichen Frist steuerfrei.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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