Münchner Wirt scheitert mit Klage: Wiesnzelte bleiben Münchner Sache – vorerst

Die Forderung eines Wirts sorgte für Furore: Die Oktoberfest-Zelte sollen europaweit ausgeschrieben werden. Er konnte sich damit aber nicht durchsetzen.
AZ/dpa |
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Ein Wirt hatte die Vergabepraxis für die Wiesn-Zelte angegriffen (Archiv).
Ein Wirt hatte die Vergabepraxis für die Wiesn-Zelte angegriffen (Archiv). © Felix Hörhager/dpa

Die Forderung eines Münchner Wirts nach europaweiter Ausschreibung bei der Vergabe der Wiesnzelte ist vorerst abgelehnt. Die Vergabekammer Südbayern wies den Antrag des Gastronomen auf Nachprüfung der Vergabe von zwei großen Bierzelten ab, wie die Regierung von Oberbayern mitteilte. 

Alexander Egger mit seiner Frau Kathrin Wickenhäuser-Egger.
Alexander Egger mit seiner Frau Kathrin Wickenhäuser-Egger. © IMAGO/STL Studio Liebhart

Wiesnzelte: Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag ab

Die WE Gutshof GmbH, deren Geschäftsführer der Wirt Alexander Egger ist, hatte die Prüfung für das traditionelle Anzapfzelt Schottenhamel und das Paulaner-Festzelt beantragt. Zu prüfen war, ob es sich bei der Zuteilung der Festzelte auf dem Oktoberfest durch die Landeshauptstadt München um eine sogenannte Dienstleistungskonzession handelt und sich die Stadt daher anders als bisher bei der Zuteilung der Zelte nach den Regelungen des europäischen Vergaberechts richten muss. 

Nach Auffassung der Vergabekammer liegen im Fall der Zuteilung der beiden Zelte die Voraussetzungen für die Anwendung des europäischen Vergaberechts aber nicht vor. Binnen zwei Wochen ist aber noch Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht möglich, wie die Regierung von Oberbayern erläuterte. Vor Ablauf dieser Beschwerdefrist darf die Landeshauptstadt nach den gesetzlichen Vorgaben die Zulassungsverträge hinsichtlich der beiden Zelte weiterhin nicht abschließen.

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OB Krause: "Entscheidung der Vergabekammer Südbayern ist ein wichtiges Signal"

Münchens Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) hat sich bereits zur Entscheidung der Vergabekammer Südbayern geäußert: "Die Entscheidung der Vergabekammer Südbayern ist ein wichtiges Signal und bestätigt das Vorgehen der Landeshauptstadt München im Zulassungsverfahren für die großen Festzelte. Sie schafft Klarheit und stärkt die Grundlage für die Weiterentwicklung des Oktoberfests im Einklang mit seiner gewachsenen Tradition."

Das Oktoberfest sei weit mehr als eine Großveranstaltung, so der frisch gewählte Oberbürgermeister. Krause sieht sie als "Ausdruck bayerischer Lebensart, ein Stück gelebter Kultur und ein weltweit bekanntes Symbol für München". Seiner Meinung nach unterstreiche die Entscheidung, dass kommunales Handeln auch im Spannungsfeld europäischer Rahmenbedingungen Raum für den Schutz lokaler Traditionen lasse. Dabei gehe es nicht um Abschottung, "sondern um die Wahrung dessen, was das Oktoberfest über Generationen hinweg geprägt hat und was seine internationale Strahlkraft ausmacht", so das Münchner Stadtoberhaupt.

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  • FRUSTI13 vor 4 Minuten / Bewertung:

    Das hat er doch schön und richtig formuliert, der OB!

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