Umtauschaktion von Bezahlkarten: CSU-Juristen wollen Strafe

Gegner der Bezahlkarte haben sich einen Tauschhandel einfallen lassen – damit bekommen Flüchtlinge zusätzlich zu den staatlichen 50 Euro noch mehr Bargeld. CSU-Juristen wollen dies stoppen.
Ralf Müller |
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Ministerpräsident Markus Söder im März mit bayerischer Bezahlkarte.
Ministerpräsident Markus Söder im März mit bayerischer Bezahlkarte. © Sven Hoppe/dpa

Der Arbeitskreis Juristen in der CSU (AKJ) will Aktionen verbieten, mit denen das Prinzip der Bezahlkarte für Asylbewerber unterlaufen wird. "Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wenn einzelne Gruppen versuchen, die von Bayern schon flächendeckend eingeführte Bezahlkarte durch Umtauschplattformen und andere Instrumente systematisch zu unterlaufen", erklärte der AKJ-Vorsitzende und frühere bayerische Justizminister Winfried Bausback am Montag in München.

So funktioniert's: Gutschein gegen Bargeld

Gegner der Bezahlkarte haben sich einen Tauschhandel einfallen lassen. Geflüchtete kaufen mit ihrer Bezahlkarte in großen Lebensmittel- oder Drogeriemärkten Gutscheine für bis zu 50 Euro.

Diese Gutscheine können sie dann in Bargeld umtauschen. Damit haben sie zusätzlich zu den staatlich ermöglichten 50 Euro noch etwas mehr Bargeld zur Verfügung.

"Ist nicht akzeptabel"

In München hat ein Bündnis zu diesem Zweck drei "Wechselstuben" eingerichtet. In Nürnberg startete eine "Initiative gegen die Bezahlkarte" eine ähnliche Aktion am Montag. "Dass demokratisch legitimierte und von der Mehrheit getragene Entscheidungen unterlaufen werden, ist nicht akzeptabel", betonte Bausback, der auch stellvertretender Vorsitzender der CSU-Landtagsfraktion ist.

Die CSU-Juristen wollen, "dass die Instrumente des Ordnungsrechts genutzt werden, um die demokratisch legitimierte Entscheidung der Mehrheit gegen Umgehungsversuche durchzusetzen". Immerhin hätten die Länder zusammen mit der Bundesregierung beschlossen, mit einem Bezahlkartensystem "Fehlanreize" für Migrationsbewegungen nach Deutschland zu reduzieren.

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Umtauschaktionen wie die in München und Nürnberg müssten nach Auffassung der CSU-Juristen unter Strafe gestellt werden. In einem Beschluss fordert der AKJ die CSU-Landesgruppe im Bundestag und die bayerische Staatsregierung auf, sich für eine "angemessene Sanktionierung" einzusetzen.

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19 Kommentare
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  • MichlZ am 05.10.2024 10:46 Uhr / Bewertung:

    Die, die jetzt die Bezahlkarte "umtauschen" in Bargeld sollte man heranziehen für die Kosten aus den Bezahlkarten und nicht die Allgemeinheit des Steuerzahlers! Es ist skandalös, wie manche Leute ohne mit der Wimper zu zucken Geld ausgeben, das andere teils hart erarbeiten müssen und mittlerweile auch immer öfter Sorgen bekommen, wie sie mit dem was der Staat ihnen davon übrig lässt ihr Leben zu finanzieren!

  • Boandl_kramer am 04.10.2024 15:16 Uhr / Bewertung:

    Beginnen könnte die CSU in München ja mal damit im Stadtrat zu beantragen die städtischen Fördergelder für entsprechende Organisationen und NGO's auf Null setzen zu lassen.

  • karinfido am 02.10.2024 20:34 Uhr / Bewertung:

    Dann habe ich mich auch schon strafbar gemacht! Im Landkreis Erding gab es die Karte schon mal 2016! Damit sich die Kinder in beim Bäcker oder in der Schule eine Breze kaufen konnten, habe ich mit der Bezahlkarte meinen Wocheneinkauf bezahlt und dann das Bargeld an die Familien weitergeben. Ebenso die Artikel für die Schule. Im Schreibwarengeschäft wurden keine Karten angenommen! Wenn die Kinder diese Liste bekamen blieb keine andere Wahl! Aber von solchen lebensechten Dingen hat ein Herr Söder ja keine Ahnung!

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