Umtauschaktion von Bezahlkarten: CSU-Juristen wollen Strafe
Der Arbeitskreis Juristen in der CSU (AKJ) will Aktionen verbieten, mit denen das Prinzip der Bezahlkarte für Asylbewerber unterlaufen wird. "Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wenn einzelne Gruppen versuchen, die von Bayern schon flächendeckend eingeführte Bezahlkarte durch Umtauschplattformen und andere Instrumente systematisch zu unterlaufen", erklärte der AKJ-Vorsitzende und frühere bayerische Justizminister Winfried Bausback am Montag in München.
So funktioniert's: Gutschein gegen Bargeld
Gegner der Bezahlkarte haben sich einen Tauschhandel einfallen lassen. Geflüchtete kaufen mit ihrer Bezahlkarte in großen Lebensmittel- oder Drogeriemärkten Gutscheine für bis zu 50 Euro.
Diese Gutscheine können sie dann in Bargeld umtauschen. Damit haben sie zusätzlich zu den staatlich ermöglichten 50 Euro noch etwas mehr Bargeld zur Verfügung.
"Ist nicht akzeptabel"
In München hat ein Bündnis zu diesem Zweck drei "Wechselstuben" eingerichtet. In Nürnberg startete eine "Initiative gegen die Bezahlkarte" eine ähnliche Aktion am Montag. "Dass demokratisch legitimierte und von der Mehrheit getragene Entscheidungen unterlaufen werden, ist nicht akzeptabel", betonte Bausback, der auch stellvertretender Vorsitzender der CSU-Landtagsfraktion ist.
Die CSU-Juristen wollen, "dass die Instrumente des Ordnungsrechts genutzt werden, um die demokratisch legitimierte Entscheidung der Mehrheit gegen Umgehungsversuche durchzusetzen". Immerhin hätten die Länder zusammen mit der Bundesregierung beschlossen, mit einem Bezahlkartensystem "Fehlanreize" für Migrationsbewegungen nach Deutschland zu reduzieren.
Umtauschaktionen wie die in München und Nürnberg müssten nach Auffassung der CSU-Juristen unter Strafe gestellt werden. In einem Beschluss fordert der AKJ die CSU-Landesgruppe im Bundestag und die bayerische Staatsregierung auf, sich für eine "angemessene Sanktionierung" einzusetzen.
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