SPD will Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richtern prüfen

Annähernd 4.800 Schöffen sind an Bayerns Gerichten eingesetzt. Sie sollen mit den Berufsrichtern Urteile fällen. Bei ihrer Auswahl soll es künftig konkreter um deren Meinung zur Demokratie gehen.
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Per Gesetz will die SPD in Bayern erreichen, dass Schöffen nur ohne jegliche Zweifel an ihrer Verfassungstreue ernannt werden dürfen. (Symbolbild)
Per Gesetz will die SPD in Bayern erreichen, dass Schöffen nur ohne jegliche Zweifel an ihrer Verfassungstreue ernannt werden dürfen. (Symbolbild) © Friso Gentsch/dpa
München

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Bayern sollen nach dem Willen der SPD künftig glaubhaft ihre Treue zur Verfassung bekunden. "Wir dürfen unter keinen Umständen zulassen, dass Verfassungsfeinde über das Schöffenamt unseren Rechtsstaat unterwandern und extremistisches Gedankengut auf der Richterbank platzieren. Wer in Bayern Recht spricht, muss verfassungstreu sein – egal, ob Berufs- oder Laienrichter. Da darf es keine Zweifel geben", sagte Fraktionschef Holger Grießhammer der Deutschen Presse-Agentur in München.

SPD fordert "Muss-Regelung" zur Verfassungstreue

Der Gesetzentwurf der SPD sieht eine sogenannte "Muss-Regelung" hinsichtlich der Verfassungstreue vor. "Es wird ein zwingender Ausschlussgrund für die Berufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter bei Zweifeln am Bestehen der Verfassungstreue geschaffen", heißt es in dem Entwurf. Sollten bei bereits eingesetzten Schöffen im Nachhinein Zweifel aufkommen, soll dies als "gröbliche Amtspflichtverletzung" zu einer Abberufung führen.

Die SPD beruft sich bei Ihrer Forderung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2008, wonach die Pflicht zur Verfassungstreue nicht nur für Berufsrichter, sondern auch für ihre ehrenamtlichen Kollegen, die Schöffen, gelte. Dies folge aus der Funktion ehrenamtlicher Richter als den hauptamtlichen Richtern gleichberechtigte Organe staatlicher Aufgabenerfüllung. Die Grundentscheidung der Verfassung schließe es aus, dass der Staat zur Ausübung von Staatsgewalt Bewerber für Ämter, die mit der Ausübung staatlicher Gewalt verbunden sind, zulasse, wenn diese die demokratische Grundordnung ablehnten und bekämpften.

Schöffen werden in Bayern immer für fünf Jahre ernannt

Schöffen werden in Bayern jeweils für fünf Jahre ernannt. Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2033 werden im Laufe des Jahres 2028 stattfinden. Sie haben in der Regel keine juristische Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen. 2024 waren rund 4.800 Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit berufen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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