Mord! - Lebenslange Haft nach tödlicher Messer-Attacke

Wochenlang streiten zwei Flüchtlinge um das Verschließen der Zimmertür in der Nacht. Die Situation eskaliert und ein 38-Jähriger ersticht seinen Mitbewohner. Nun hat das Gericht ein Urteil gesprochen.
von  dpa
Der Angeklagte Mohamed S. spricht am Dienstag im Landshuter Landgericht mit seinem Verteidiger Thomas Krimmel.
Der Angeklagte Mohamed S. spricht am Dienstag im Landshuter Landgericht mit seinem Verteidiger Thomas Krimmel. © dpa

Landshut - Tödliche Messerstiche in einer Flüchtlingsunterkunft in Oberbayern muss ein 38-Jähriger aus Somalia mit einer lebenslangen Haft büßen. Das Landgericht Landshut verurteilte den Mann am Mittwoch wegen Mordes.

Der Tötungsvorsatz und das Mordmerkmal der Heimtücke stünden ohne Zweifel fest, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Der Angeklagte habe das Klappmesser vor der Attacke zunächst in der Hand verborgen gehalten, dann schnell aufgeklappt und unmittelbar zugestochen. Insgesamt hatte das 20 Jahre alte Opfer aus dem Senegal in der Unterkunft in Dorfen (Landkreis Erding) 21 Stich- und Schnittverletzungen erlitten und war noch am Tatort gestorben.

Mord wegen "Nichtigkeiten"

Hintergrund der blutigen Tat waren wochenlange Streitigkeiten zwischen den Zimmergenossen um das Verschließen der Zimmertür in der Nacht. Das seien Nichtigkeiten gewesen, die es auch bei einer Studenten-Wohngemeinschaft gebe, hatte Staatsanwalt Achim Kinsky in seinem Plädoyer gesagt.

Am Morgen vor der Tat im Februar hatten sich beide schon mit einem Messer gegenübergestanden. Mitbewohner hätten die zwei aber voneinander getrennt. Auch die Polizei war damals angerückt und wollte die Situation dem zuständigen Landratsamt melden.

Tödlicher Streit unter Flüchtlingen: 38-Jähriger in Untersuchungshaft

Stunden später war es dann aber zu der tödlichen Attacke gekommen. Als das Opfer in der Nacht lautstark an die verschlossene Tür klopfte, öffnete der Angeklagte diese und stach nach Überzeugung des Gerichts unvermittelt und mit Wucht zu.

Die Verteidigung des 38-Jährigen hatte eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert. Das Opfer sei durch die zahlreichen vorherigen Konflikte nicht arg- und wehrlos gewesen, betonte Rechtsanwalt Thomas Krimmel. "Es handelte sich um eine aufgestaute Beziehungstat auf engstem Wohnraum", sagte er. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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