Landeszentrale für neue Medien: Regeln für Online-Medien

München (dpa/lby) - In der Debatte um Meinungsmache im Internet hat der Präsident der Bayerischen Landeszentrale (BLM) für neue Medien gefordert, Gesetzeslücken zu schließen. "Für journalistisch-redaktionelle Angebote sollten online wie offline die gleichen Regeln gelten", sagte Siegfried Schneider laut am Mittwoch in München verbreiteter Mitteilung.
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Siegfried Schneider, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, bei einer Veranstaltung. Foto: Felix Hörhager/Archivbild
dpa Siegfried Schneider, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, bei einer Veranstaltung. Foto: Felix Hörhager/Archivbild

München (dpa/lby) - In der Debatte um Meinungsmache im Internet hat der Präsident der Bayerischen Landeszentrale (BLM) für neue Medien gefordert, Gesetzeslücken zu schließen. "Für journalistisch-redaktionelle Angebote sollten online wie offline die gleichen Regeln gelten", sagte Siegfried Schneider laut am Mittwoch in München verbreiteter Mitteilung. Bisher werde die Einhaltung von journalistischen Grundsätzen bei journalistisch-redaktionell gestalteten Online-Angeboten nicht überwacht - anders als im Rundfunk- oder Printbereich, wo journalistische Grundsätze wie Ausgewogenheit, Trennung von Nachricht und Kommentar oder Sorgfaltspflicht gelten.

CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte am Montag unter anderem eine offensive Diskussion über politische "Meinungsmache" im Netz angeregt. Hintergrund ist ein Wahlaufruf von Youtubern gegen CDU und SPD. Am Dienstag machte sie erneut klar, es sei ihr bei ihrer Äußerung nicht um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit gegangen.

Schneider sagte: "Social Media bedeutet auch Verantwortung - vor allem aufgrund der enormen Reichweiten und damit der Meinungsbildungsrelevanz bei jungen Nutzern." Der Rundfunkbegriff müsse endlich der konvergenten und digitalen Medienwelt angepasst werden. "Ein Online-Nachrichtenportal auf Abruf hat mindestens so viel Meinungsmacht wie ein Shopping-Sender." Als Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten hatte Schneider schon 2017 den Gesetzgeber auf die Notwendigkeit hingewiesen, wegen der wachsenden Bedeutung von Facebook, Twitter, Youtube und Co. eine bestehende Regelungslücke im Gesetz zu schließen.

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