Kloster Ettal: Sieben Jahre Haft für Ex-Präfekten

Der Religionslehrer in der Mönchskutte führte als Präfekt eine Schülergruppe im Kloster Ettal auch durch den Alltag. Er hat das in ihn gesetzte Vertrauen durch wiederholte sexuelle Übergriffe auf Jungen missbraucht. Jetzt muss der ehemalige Geistliche ins Gefängnis.
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Der wegen sexuellen Missbrauchs angeklagte ehemalige Religionslehrer im Internat des Benediktinerklosters Ettal Jürgen R. (l.) und sein Anwalt Jost Hartman-Hilter im Münchner Landgericht. (Archivbild)
dpa Der wegen sexuellen Missbrauchs angeklagte ehemalige Religionslehrer im Internat des Benediktinerklosters Ettal Jürgen R. (l.) und sein Anwalt Jost Hartman-Hilter im Münchner Landgericht. (Archivbild)

München - Er war Religionslehrer, ein Mann im Ordensgewand im Internat des Benediktinerklosters Ettal – und er hat das Vertrauen, die dieser Posten mit sich bringt aufs Schändlichste missbraucht. Über zwei Schuljahre lang hat sich Jürgen R. (46) an einem damals 13 Jahre alten Buben vergangen. Nun wurde er vom Landgericht zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Es war nicht der einzige Vorfall. R. der zwischen 2001 und 2005 als Präfekt und Religionslehrer in Ettal tätig war, ist bereits 2015 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Angeklagt war er damals wegen sexuellen Übergriffen auf drei Schüler. Einer davon war der damals 13-Jährige. Die drastischen Vorfälle, die dieser im damaligen Prozess schilderte, führten zu neuen Ermittlungen und einem neuen Verfahren – das nun gestern zu Ende gegangen ist.

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Die Vorsitzende Richterin hob hervor, dass Jürgen R. seinem Opfer eine gegenteilige Moral beigebracht habe. Er habe dem Buben vermittelt, dass dieser sich die Zuneigung des Lehrers dadurch erkaufen müsse, dass er sexuelle Handlungen an sich duldet.

Gerade in einem Internat, in das Eltern ihre Kinder geben, weil es ein geschützter Ort sein soll, sei das besonders schlimm. Noch verheerender: Jürgen R. verging sich ausgerechnet im Präfektenzimmer an seinem Opfer. Dabei sei der Missbrauch auf Anweisung des Angeklagten Zug um Zug schlimmer geworden.

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