Mit Xbox gelockt: Sex-Täter missbraucht Buben (9)
München - Den Buben hatte Karl G. (32, Namen geändert) beim Grillen mit seinem Chef und Bekannten kennengelernt. So hatte der neunjährige Leon auch keine Scheu, als ihm Karl G. am 28. April 2014 in einem Technikmarkt in Fürstenfeldbruck über den Weg lief, mit dem Bekannten seiner Eltern zu plaudern.
Was der Bub nicht wusste: Karl G. ist ein vorbestrafter Sexualtäter. Er war wegen Missbrauchs bereits zwei Mal ins Gefängnis gewandert, hatte insgesamt fast sieben Jahre abgesessen.
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Als ihm Karl G. also vorschlug, dass er doch mit zu ihm in seine wenige Kilometer entfernte Wohnung kommen könne, um dort mit seiner Xbox zu spielen, dachte sich der Bub daher erst einmal nichts Böses. Zumal Karl G. sogar noch Leons Mutter anrief, ob das für sie in Ordnung sei. Die ahnungslose Frau stimmte zu.
In der Wohnung des Angeklagten kam es dann zum Missbrauch. Karl G. schloss die Tür zu seinem Zimmer ab und begann mit dem Neunjährigen an der Xbox zu spielen.
Chemische Kastration konnte den Übergriff nicht verhindern
Plötzlich erklärte der Mann, dass Leons Mutter ihm gerade eine SMS geschickt habe: Er solle die Penislänge von Leon nachmessen. Der Bub ließ sich täuschen, zog die Hosen herunter und Karl G. begann an dem Penis des Neunjährigen herumzumanipulieren, um sich zu stimulieren. Und dies mehrere Minuten lang. Erst als der Bub erklärte, dass ihm das weh tue, ließ Karl G. von ihm ab.
Der 32-jährige Kraftfahrer ist geständig. Er weiß um seine Pädophilie, hat in der Vergangenheit auch bereits sein Heil in der "chemischen Kastration" gesucht. Dabei wird der Sexualtrieb mit bestimmten Präparaten unterdrückt.
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Den erneuten sexuellen Übergriff konnte die chemische Kastration nicht verhindern. Karl G. setzt seine Hoffnung geheilt zu werden, nun auf einen ominösen jungen Mann, der vor den Gefängnistoren auf ihn warten und nach der Entlassung heiraten würde. Mit "Daniel" hätte er endlich jemanden gefunden, dem er vertrauen könne. Die Identität des Mannes wollte er trotz mehrfachem Nachfragen der Richterin Regina Holstein aber nicht preisgeben.
Die Prozessbeteiligten verständigten sich darauf, dass es bei einer Haftstrafe von höchstens vier Jahren bleiben könnte.
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