Herrmann hält Zurückweisungen an Grenze weiter für zulässig

Ein Urteil benennt Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Zurückweisungen an der deutschen Grenze. Die Politik nimmt es schulterzuckend zur Kenntnis und verteidigt den Kurs.
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Auch wenn das Berliner Verwaltungsgericht die Zurückweisung von drei Somaliern an der Grenze für unzulässig hielt - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will keine Zweifel an der neuen Praxis akzeptieren. (Archivbild)
Auch wenn das Berliner Verwaltungsgericht die Zurückweisung von drei Somaliern an der Grenze für unzulässig hielt - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will keine Zweifel an der neuen Praxis akzeptieren. (Archivbild) © Matthias Balk/dpa
München/Berlin

Wie Kanzler Friedrich Merz hält auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann an der auch juristisch umstrittenen Praxis der Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze fest. "Die konkreten Umstände der Einzelfälle, die der aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zugrunde liegen, sind uns nicht im Detail bekannt. Unabhängig davon halten wir die verstärkten Grenzkontrollen sowie die Zurückweisungen an der Bundesgrenze im Rahmen der vom Bundesinnenministerium angewandten Praxis für dringend erforderlich und juristisch zulässig", sagte der CSU-Politiker in München. 

 Innenminister Alexander Dobrindt hatte am 7. Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt und angeordnet, auch Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen – mit Ausnahmen etwa für Kinder und Schwangere. 

Das Verwaltungsgericht Berlin stellte am Montag in einer Eilentscheidung fest, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig gewesen. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die drei Betroffenen waren nach Polen zurückgeschickt worden.

Herrmann betonte, dass Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union klarstelle, dass die Regeln des europäischen Asyl- und Migrationsrechts, einschließlich der Dublin-III-Verordnung, die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der Inneren Sicherheit nicht beeinträchtigen dürften. 

Herrmann verweist auf Gefährdung der politischen Stabilität im Land

"Angesichts der aktuellen Migrationslage in Deutschland droht die Überforderung der Kommunen sowie eine Gefährdung der politischen Stabilität des Landes", sagte Herrmann. Solange der EU-Außengrenzschutz nicht funktioniert und EU-weite Maßnahmen nicht vollständig greifen würden, bleibe die Kontrolle an den deutschen Grenzen unerlässlich. "Das deutsche Asylgesetz sieht vor, dass einem Ausländern auch bei einem Asylgesuch die Einreise zu verweigern ist, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Diese Regelung wird nun zur Anwendung gebracht."

Zuvor hatte Merz bereits betont, dass die Entscheidung des Berliner Gerichts zwar die Spielräume möglicherweise noch einmal etwas einschränke, aber es weiter Spielräume für das Vorgehen gebe und nach wie vor Zurückweisungen vorgenommen werden sollten.

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