Gericht bestätigt Nutzungsverbot von Kino für AfD-Events

Es bleibt dabei: Die AfD darf ein ehemaliges Kino sowie ein Bürgerbüro im oberbayerischen Weilheim vorerst nicht für Veranstaltungen nutzen. Die Behörden hatten dem Plan der Partei, gegen den es massive Bürger-Proteste gab, einen Riegel vorgeschoben. Nun hat das Verwaltungsgericht München Eilanträge von AfD-Abgeordneten gegen die Nutzungsuntersagungen des Landratsamts Weilheim-Schongau abgelehnt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte darüber berichtet.
Die Kammer sei zu der Auffassung gelangt, dass die beabsichtigte Nutzung der Räume für Veranstaltungen nicht von den bestehenden Baugenehmigungen gedeckt sein dürfte. Diese sehen für die betroffenen Räume eine Nutzung als Ladenflächen beziehungsweise als Kino vor. Deshalb sei für die geänderte Nutzung eine neue Baugenehmigung nötig.
Letztes Wort nicht gesprochen
Im Fall des Kinos ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Eilverfahren rechtskräftig, das Hauptsacheverfahren steht aber aus. Im Fall des Abgeordnetenbüros wurde Beschwerde gegen den Eilbeschluss eingelegt, hier ist nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Zug.
Die AfD hatte das ehemalige Starlight-Kino gemietet, das sich gegenüber ihrem Weilheimer Bürgerbüro befindet. In der Folge machten Berichte über ein dort geplantes "patriotisches Kulturzentrum" die Runde. Anfang Februar hatten rund 4.000 Menschen in Weilheim gegen einen erstarkenden Rechtsextremismus in Deutschland und in der eigenen Stadt demonstriert.
Die Ablehnung der Nutzung durch das Landratsamt war ausweislich der Unterlagen der Stadt Weilheim unter anderem wegen der Verkehrssituation erfolgt, um Nutzungen mit hohem Stellplatzbedarf grundsätzlich zu beschränken.
AfD im Fokus
Nach früheren Angaben der Stadt Weilheim war am 15. Januar eine Nutzungsanzeige von Benjamin Nolte und Gerrit Huy gestellt worden. Huy sitzt für die AfD im Bundestag. Nolte ist AfD-Abgeordneter im bayerischen Landtag und dort stellvertretender Fraktionschef.
Wie kürzlich bekannt wurde, steht Nolte wie zwei andere AfD-Parlamentarier unter der Beobachtung des bayerischen Verfassungsschutzes. Grundlage dafür sei, dass der Verdacht bestehe, er missbrauche sein Amt zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, hieß es in einer Antwort von Innen-Staatssekretär Sandro Kirchner auf eine Anfrage der Grünen. Nolte selbst hatte den Schritt als "lächerlich" bezeichnet.