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Ex-Verkehrsminister wegen Falschaussage angeklagt: Scheuer weist Vorwürfe zurück

Andreas SCheuer wird wegen einer falschen Aussage vor einem Bundestags-Untersuchungsausschuss angeklagt.
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Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erhoben (Archivbild).
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erhoben (Archivbild). © Kay Nietfeld/dpa

Der ehemalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer weist den Vorwurf der Berliner Staatsanwaltschaft wegen uneidlicher Falschaussage in einem Untersuchungsausschuss zur gescheiterten Pkw-Maut weiterhin zurück. "Es ist richtig: Herr Scheuer tritt diesem Vorwurf nachdrücklich entgegen", sagte Scheuers Rechtsanwalt Daniel Krause der Deutschen Presse-Agentur.

Scheuer hatte sich zuvor bereits in der "Bild" zu den Vorwürfen geäußert und die Anklage als "nicht nachvollziehbar" bezeichnet. Darüber hinaus werde der ehemalige Minister sich selbst nicht weiter äußern, sagte sein Anwalt.

Scheuer weist Vorwürfe zurück

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte im April 2022 wegen des Verdachts der Falschaussage ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen CSU-Politiker sowie den früheren Verkehrsstaatssekretär Gerhard Schulz eingeleitet. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass Scheuer und Schulz bei einer Zeugenaussage "bewusst wahrheitswidrig" ausgesagt hätten, hieß es damals. Auch Schulz ist nun angeklagt. 

Anwalt: Scheuer hat eine wahrheitsgemäße Aussage gemacht
Konkret hatte Scheuer im Oktober 2020 vor dem Untersuchungsausschuss gesagt, nach seiner Erinnerung habe es kein Angebot des designierten Mautbetreiberkonsortiums gegeben, den Vertragsabschluss zur Pkw-Maut auf einen Zeitpunkt nach dem zu erwartenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu verschieben. 

"Andreas Scheuer hat eine wahrheitsgemäße Aussage zu seiner tatsächlich nicht vorhandenen Erinnerung gemacht", so Krause. "Wer keine Erinnerung an einen Vorgang hat, muss und kann sich nur so äußern. Jede andere Äußerung wäre unrichtig." Dass jemand wegen eines einzigen Satzes - "Daran habe ich keine Erinnerung" - angeklagt wird, ist nach Angaben des Anwaltes in Deutschland ein einmaliger Vorgang.

Die Beweislage ist aus Sicht des Rechtsanwalts dünn. Die Vorwürfe stützten sich nur auf die Aussagen von zwei Vertretern der Maut-Betreiberfirmen sowie eine weitere Zeugenaussage vom Hörensagen, so seine Darstellung.

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7 Kommentare
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  • Der wahre tscharlie am 20.08.2025 19:34 Uhr / Bewertung:

    "Andreas Scheuer hat eine wahrheitsgemäße Aussage zu seiner tatsächlich nicht vorhandenen Erinnerung gemacht", so Krause. "

    Dieser Satz alleine schon zergeht mir wie ein Eiswürfel auf der Zunge. Was für eine Formulierung.
    Aber mit dem damaligen Untersuchungsausschuß ist es halt so.....man sagt dort zwar nicht unter Eid aus, ABER man wird vor der Aussage darauf hingewiesen, dass es strafliche Konsequenzen haben kann, wenn man falsch aussagt.

    Dass man bei dem damaligen Rechtstreit mit der EU und den damaligen Mautbetreibern eine "tatsächlich nicht vorhandene Erinnerung" hat...okkeeeyyy.....klingt zwar etwas bescheuert, aber wie immer gilt auch hier Unschuldsvermutung.

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  • Gelegenheitsleserin am 21.08.2025 12:12 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Der wahre tscharlie

    @Der wahre tscharlie
    " 'Andreas Scheuer hat eine wahrheitsgemäße Aussage zu seiner tatsächlich nicht vorhandenen Erinnerung gemacht", so Krause.'
    Dieser Satz alleine schon zergeht mir wie ein Eiswürfel auf der Zunge. Was für eine Formulierung."

    Das ist (fast) amüsant, aber leider ziemlich gut - denn wie will man jemand nachweisen, dass er gelogen hat, als er sagte, er könne sich an etwas nicht erinnern?
    Dass man ihm kein Wort glaubt, hilft da leider nicht weiter ...

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  • OnkelHotte am 21.08.2025 13:30 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Der wahre tscharlie

    Der Scheuer *scholzt* sozusagen … fragt sich nur: wer ist der Erfinder des politischen Nichterinnerns …

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