CSU-Politiker erwägen Verbotsverfahren gegen Thüringer AfD

Seit Jahren wird über ein AfD-Verbotsverfahren diskutiert – die Meinungen gehen auseinander. Nun sind Teile der CSU offen für einen Plan B.
von  dpa
Die Meinungen über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren gehen auseinander. (Archivbild)
Die Meinungen über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren gehen auseinander. (Archivbild) © Katharina Kausche/dpa

In der CSU-Landtagsfraktion in Bayern gibt es Gedankenspiele über ein mögliches Verbotsverfahren gegen Teile der AfD – konkret gegen den Landesverband Thüringen. Wesentlich effektiver als ein "komplettes Parteiverbot" sei zwar, Probleme zu lösen und damit das Vertrauen der Menschen in die Politik zurückzugewinnen, sagte Fraktionschef Klaus Holetschek, fügte allerdings hinzu: "Wir müssen aber trotzdem Teile der AfD wie den Landesverband Thüringen genau beobachten, die Bedrohungslage im Blick behalten und zumindest ein Teil-Verbot nicht kategorisch ausschließen."

Ein Verbotsverfahren gegen die AfD als Gesamtpartei hatte die CSU-Spitze unter Parteichef Markus Söder in den vergangenen Monaten stets abgelehnt.

Verbotsantrag gegen einzelnen Landesverband

Der CSU-Landtagsabgeordnete und ehemalige bayerische Justizminister Winfried Bausback erläuterte nun, ein Schwerpunkt der Feststellungen von extremistischen Äußerungen und Tendenzen in der AfD werde dem Thüringer AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke zugeordnet. "Deshalb wäre ernsthaft zu überlegen, einen Verbotsantrag begrenzt auf diesen Landesverband vorzubereiten", argumentierte der Jurist.

Im Grundgesetz sei ein solcher Teilverbotsantrag zwar nicht ausdrücklich vorgesehen. Laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz gibt es demnach aber die Möglichkeit, dass das höchste deutsche Gericht – das für Parteiverbotsverfahren zuständig ist – ein Verbot auch nur auf einen "rechtlich oder organisatorisch selbständigen Teil einer Partei" beschränken kann.

Bausback argumentierte deshalb, aus seiner Sicht sei auch eine Beschränkung eines Verbotsantrags auf eine Teilorganisation einer Partei möglich. Karlsruhe habe über diese Frage bislang zwar noch nicht ausdrücklich entschieden. "Meines Erachtens wäre es aber, bevor man ein rechtlich unsicheres Verbotsverfahren gegen die Gesamtpartei einleitet, eine zu überlegende Möglichkeit, einen entsprechend begrenzten Antrag einzureichen", sagte er.

Juristische Einschätzungen gehen auseinander

Zuletzt war ein von Juristen und weiteren Experten verfasstes Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass ein AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gute Erfolgschancen hätte. Die acht Autorinnen und Autoren, die das umfangreiche Gutachten für die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erstellt hatten, begründeten ihre Einschätzung besonders mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie.

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung im Februar dagegen festgestellt, es liege zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde die Partei dadurch "nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann". Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht allerdings noch aus.

Die AfD hatte gegen die Einstufung der Bundespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung geklagt. Sie wird aktuell als Verdachtsfall vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet.

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