Betrunken am Steuer: FW-Politiker Pohl verurteilt

Sechs Monate auf Bewährung: Der vorbestrafte Politiker der Freien Wähler muss wegen einer Trunkenheitsfahrt außerdem 15 0000 Euro zahlen und zwei Jahre auf seinen Führerschein verzichten.
John Schneider |
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Politiker Bernhard Pohl (Mitte) kommt am 17.12.2015 in München (Bayern) zusammen mit seinen Anwälten Robert Chasklowicz (l) und Thorsten Zinner zum Prozess in den Verhandlungssaal am Amtsgericht.
dpa Politiker Bernhard Pohl (Mitte) kommt am 17.12.2015 in München (Bayern) zusammen mit seinen Anwälten Robert Chasklowicz (l) und Thorsten Zinner zum Prozess in den Verhandlungssaal am Amtsgericht.

München - Bernhard Pohl (51) gab sich in seinem letzten Wort vor Gericht reumütig: „Ich habe Glück gehabt, dass nichts Schlimmeres passiert ist.“ Der Allgäuer Landtagsabgeordnete der Freien Wähler (FW) war nach dem Schleißheimer Sommerfest des Landtags am 22. Juli in München mit 1,29 Promille am Steuer seines BMW erwischt worden.

 

Mit 1,29 Promille am Steuer erwischt

 

Laut Anklage war Pohl einer Polizeistreife an der Prinzregentenstraße aufgefallen. Die Polizisten forderten Pohl mit Kelle und Blaulicht zum Anhalten auf. Keine Reaktion. Stattdessen bog der betrunkene Politiker nach rechts ab und kam dabei sehr weit nach links von der Abbiegespur ab. Ein erstes Indiz für seinen Zustand.

Als er dann doch anhielt, beobachteten die Polizisten, dass sich der 51-Jährige beim Aussteigen an der Tür festhalten musste, um nicht das Gleichgewicht zu verlieren. Er schwankte und roch außerdem deutlich nach Alkohol. Die Blutprobe ergab 1,29 Promille. Die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1. Wer trotzdem fährt, macht sich einer Straftat und nicht nur einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Eine höhere Strafe droht.

Lesen Sie hier: Nach Suff-Fahrt - Anklage gegen Pohl erhoben

Im Prozess hielt sich Pohl zurück, überließ seinem Anwalt Robert Chasklowicz das Reden. Der erklärte vor Gericht, dass sein Mandant noch vor dem Bekanntwerden des Promillewertes freiwillig auf seinen Führerschein verzichtet habe. Das sei außergewöhnlich. Außerdem habe sich Pohl, um sicherzustellen, das so etwas nicht wieder passiert, in Therapie begeben. Angesichts von vier verschiedenen Verkehrsdelikten in der Vergangenheit mutete das Statement des Anwalts, Pohl sei „kein Serientäter“, aber doch etwas seltsam an. Sein Argument: Es war die erste Alkoholfahrt des Abgeordneten.

 

Pohl fiel Polizei schon öfter auf

 

Das stimmt. Pohl war aber zuvor in vier Fällen mit Verkehrsdelikten straffällig geworden. Im Jahr 2006 hatte er einen tödlichen Unfall auf der A96 verursacht. Wenige Jahre später schob er in zwei Fällen Bekannte vor, die an seiner statt mit seinem Wagen Verkehrsdelikte begangen haben sollen. Dafür kassierte er Strafbefehle wegen falscher Verdächtigung. Im jüngsten Fall 2013 wurde er dann wegen Nötigung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe verurteilt.

Lesen Sie hier: FW-Politiker nach Suff-Fahrt verurteilt!

Aufgrund dieser Vorstrafen kam eine erneute Geldstrafe nicht mehr in Frage. Da waren sich Staatsanwalt Wolfram Schütz und Amtsrichter Gerd Schmitz einig. Der Richter folgte dem Ankläger und verurteilte Pohl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu sechs Monaten auf Bewährung. Dazu muss Pohl 15 000 Euro an eine gemeinnützige Organisation spenden. Um sicher zu gehen, ordnete der Richter trotz des freiwilligen Verzichts zudem eine Führerscheinsperre von zwei Jahren an. Landtagsabgeordneter kann Pohl bleiben. Der Verlust seines Mandats würde ihm nur dann drohen, wenn er wegen eines Verbrechens zu einem Jahr Gefängnis oder länger verurteilt worden wäre. Seine Parteiämter lässt Pohl derzeit dennoch ruhen.

FW-Chef Hubert Aiwanger spricht in einer ersten Reaktion von einer „saftigen Strafe“ für Pohl und wird vom „BR“ zu dessen Zukunft als Fraktionsvize im Landtag so zitiert: „Es wird in wenigen Wochen Neuwahlen geben und dann ist das Thema hier durch. So kann man Pohls letztes Wort bereits als Wahlkampf-Auftakt begreifen. Mit feierlicher Stimme spricht er von einem „schlimmen, einmaligen Erlebnis“ und schließt mit den Worten: „Das wird nie wieder passieren.“

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