Beim Betreuungsgeld bleibt alles beim Alten

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht der Freistaat jetzt einen teuren Sonderweg
Ralf Müller |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Oma und Opa können eine Alternative zur Kita sein – in diesem Fall gibt es auch künftig eine Prämie für Familien in Bayern.
dpa Oma und Opa können eine Alternative zur Kita sein – in diesem Fall gibt es auch künftig eine Prämie für Familien in Bayern.

Für Eltern gibt’s weiterhin 150 Euro im Monat, bloß halt nicht aus Bundes-, sondern aus Landesmitteln

Der Freistaat Bayern macht ernst mit der Fortsetzung des umstrittenen Betreuungsgeldes. Der Bayerische Ministerrat billigte gestern in München einen entsprechenden Gesetzentwurf. Danach soll die staatliche Prämie für die Nichtbenutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen „nahtlos“ mit Hilfe eines Landesgesetzes fortgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Betreuungsgeld des Bundes im vergangenen Juli für verfassungswidrig erklärt (AZ berichtete).

Wie bislang im Bund geregelt, sollen Eltern das „bayerische Betreuungsgeld“ auf Antrag ab dem 15. Lebensmonat eines Kindes erhalten. 150 Euro monatlich werden für maximal 22 Monate ausgezahlt. Zentrale Voraussetzung ist, dass für das Kind kein Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch genommen wird. Außerdem müssen die Eltern seit mindestens zwölf Monaten im Freistaat wohnen. Das Betreuungsgeld könne rückwirkend zum 1. Januar 2015 beantragt und ausbezahlt werden, erläuterte Staatskanzleiminister Marcel Huber (CSU). Zuletzt bezogen 116 000 bayerische Eltern Betreuungsgeld nach dem Bundesgesetz.

Für sie solle ein „nahtloser Übergang“ erreicht werden, so Bayerns Sozialministerin Emilia Müller (CSU). Erst ab 2019 wird die Prämie komplett vom Freistaat gezahlt Der Bund überweist bis 2019 die eingesparten Mittel für das Bundesbetreuungsgeld nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel an die Länder. Da im Erfinderland Bayern das Betreuungsgeld überdurchschnittlich in Anspruch genommen wird, muss der Freistaat aus eigenen Mitteln drauflegen. In diesem und nächsten Jahr 108 Millionen, 2017 dann 100 Millionen und 95 Millionen Euro 2018. Danach werde Bayern das Landesbetreuungsgeld „wohl allein schultern müssen“, sagte Huber. Man geht von jährlichen Kosten in Höhe von etwa 230 Millionen Euro aus. Huber verteidigte das Landesbetreuungsgeld als „moderne Familienpolitik“ gegen massive Kritik – auch vom Berliner Koalitionspartner SPD. Die Staatsregierung mache damit deutlich, dass es „keine staatlich bevorzugten Erziehungsmodelle“ für sie gebe. Der Staat sollte den Familien nicht sagen, welches Modell sie wählen sollten, so der Staatskanzleiminister.

Die CSU-Regierung stelle die Weichen falsch, erklärte Markus Rinderspacher, der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag. Bei der Kinderbetreuung bestehe erheblicher Verbesserungsbedarf. Da jeder Euro nur einmal ausgegeben werden könne, müsse das Geld effektiv eingesetzt werden. Nach Angaben der Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Margarete Bause, fehlen in Bayern nach wie vor 20 000 Plätze in staatlich geförderten Kindertagesstätten. Statt das Ende 2014 gestoppte Programm zum Krippenausbau wieder aufzunehmen, lasse die CSU viele Eltern, die dringend auf einen Betreuungsplatz angewiesen seien, „im Regen stehen“.

Huber: „Das ist etwas, was die Leute wollen und auch brauchen“

In Bayern hätten bisher 73 Prozent der Eltern (Bund: etwa 60 Prozent) mit ein- und zweijährigen Kindern die Leistung beansprucht, so Sozialministerin Müller. Staatskanzleichef Huber wertete dies als überragenden Zuspruch zum Betreuungsgeld: „Das ist etwas, was die Leute wollen und auch brauchen.“

 

Der AZ-Landtagskorrespondent über das Bayerische Betreuungsgeld

Es ist richtig: Das Betreuungsgeld wurde vom Bundesverfassungsgericht im vergangenen Juli nicht kassiert, weil es ein teurer Unfug ist, sondern weil dem Bund die Gesetzgebungskompetenz dafür fehlt. Da es sich um ein Herzensanliegen der CSU handelt, konnte die bayerische Staatsregierung gar nicht anders, als die Prämie auf der Grundlage eines Landesgesetzes fortzuführen. Sinnvoller wird das teure CSU-Steckenpferd damit nicht. Das Für und Wider wurde bereits genug beleuchtet. Nur so viel: Alle familienpolitischen Geschenke des Staates haben die Deutschen nicht dazu bewegen können, sich wieder freudiger zu vermehren. Gleichwohl belasten die verschiedenen allesamt nicht evaluierten familienpolitischen Leistungen die öffentlichen Kassen. Das bayerische Betreuungsgeld wird den Staat Jahr für Jahr 230 Millionen Euro kosten. Und der Staat sind die Steuerzahler. Die hohe Inanspruchnahme-Quote von 73 Prozent in Bayern als Zustimmung zu werten, ist – gelinde gesagt – ziemlich gewagt. Warum bitteschön sollen Eltern, die entweder für ihr Kind keinen Betreuungsplatz finden oder die es sich leisten können, sich ein paar Jahre Auszeit für den Nachwuchs zu nehmen, nicht 150 Euro im Monat mitnehmen? Frei nach dem Motto einer großen Elektro-Handelskette: „Ich bin doch nicht blöd!“ Ralf Müller

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.