Bayerns Maskenskandal: Die Posse geht weiter
München - Wir nehmen die Masken selbst in die Hand", hatte der FDP-Abgeordnete Helmut Kaltenhauser am vergangenen Sonntag vollmundig angekündigt. Die Vertreter von Grünen, SPD und FDP im Masken-Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags wollen, dass 60 Ansichtsexemplare von Schutzmasken, die von der Lomotex GmbH & Co. KG und der Emix Trading GmbH zu Beginn der Corona-Pandemie an das Bayerische Gesundheitsministerium geliefert wurden, "im ungeöffneten Zustand dem Untersuchungsausschuss übergeben werden". Gegen eine solche "Showveranstaltung" sperrt sich allerdings der Ausschussvorsitzende und frühere bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU).
Die Masken stehen nicht nur im Verdacht, überteuert, sondern auch fehlerhaft oder gar unbrauchbar gewesen zu sein. Gegen eine sachverständige Begutachtung von Rückstellproben, soweit diese noch vorhanden sind, sei nichts einzuwenden, sagte Bausback. Allerdings wollten die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern "den direkten Weg gehen und noch vorhandene Masken unmittelbar Gutachtern überlassen".
"Sachverständige Begutachtung" - nicht durch Abgeordnete
Den Wunsch der Oppositionsfraktionen nach einer "Show", bei welcher mit diesen Masken pressewirksam vor den Kameras herumgewedelt werde, kann Bausback nicht nachvollziehen. Das "Sehen, Fühlen oder Riechen" an den Masken durch Abgeordnete verspreche "keinen Erkenntnisgewinn", da keiner der Politiker sachverständig sei. CSU und Freie Wähler würden dem Wunsch der Opposition nach einer "sachverständigen Begutachtung" entsprechen.

"Her mit den Masken, sie müssen auf den Prüfstand", hatte der stellvertretende Ausschussvorsitzende Florian Siekmann (Grüne) gefordert. Teilweise seien zu Beginn der Pandemie offenbar "Schrottmasken" geliefert worden, die über Monate die Gesundheit der Träger gefährdet hätten. Die Akten alleine reichten zur Aufklärung nicht, auch nicht "windige Zertifikate und eilig erstellte Prüfprotokolle", so der Grünen-Parlamentarier.
"Akten der Behörden" - sind das Unterlagen aus Beteiligungen?
Bausback wies Medienberichte zurück, wonach er Finanzminister Albert Füracker mit Polizei, Zoll und Staatsanwaltschaft für den Fall gedroht haben soll, dass die Herausgabe von Akten verweigert wird. Derartige Berichte seien "unwahr", sagte Bausback.
Meinungsverschiedenheiten mit Ministerien müsste der Landtag durch die Anrufung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs lösen und nicht durch Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft: "So etwas sieht unsere Verfassung nicht vor."
Offenbar aber gibt es Meinungsverschiedenheiten darüber, wie mit Akten aus dem Bereich der zahlreichen Beteiligungsunternehmen des Freistaats zu verfahren ist, die zur Bearbeitung des parlamentarischen Untersuchungsauftrags beigezogen werden sollen. Die Frage sei, ob als "Akten der Behörden" auch die Unterlagen von Beteiligungsunternehmen gemeint seien, so Bausback. Dazu könne man rechtlich unterschiedlicher Meinung sein, zumal der Freistaat bei manchen Gesellschaften Alleineigentümer, bei anderen nur untergeordnet beteiligt sei. Gerade wenn das Unternehmen überwiegend im Privateigentum sei, könne man es nicht einfach mit einer staatlichen Behörde gleichsetzen.
Füracker rückt Akten nicht raus – Bausback interveniert
Der Untersuchungsausschuss sei der Auffassung, dass jedenfalls bei Mehrheitsbeteiligungen das jeweilige Ministerium seinen Einfluss zur Überprüfung auf relevante Akten hin geltend machen sollte. Bei der Debatte mit dem Finanzministerium gehe es darum, wer bei den Beteiligungsunternehmen dafür zuständig sei, deren Akten auf für den Untersuchungsausschuss relevante Vorgänge zu überprüfen, erläuterte Bausback. Das bringe einen erheblichen Arbeitsaufwand mit sich.
Die "Süddeutsche" hatte berichtet, die Verweigerung der Aktenherausgabe von Finanzminister Füracker sei erst durch eine Intervention Bausbacks aufgebrochen worden. In einem Brief habe der frühere Justizminister auf die "Reichweite der parlamentarischen Kontrollbefugnisse" verwiesen, die "eine Verweigerung von parlamentarischen Anfragen oder Aktenvorlagen nur in klar umgrenzten Ausnahmesituationen zulassen".
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