Bayern: Von Mord bis Missbrauch – wichtige Prozesse 2019

Die Gerichte in Bayern bekommen 2019 wieder viel zu tun. Welche Fälle in diesem Jahr am meisten Aufsehen erregen sollten.
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Bayern
dpa/Polizei

München - Die Ereignisse waren in den Schlagzeilen, nun folgt die juristische Aufarbeitung. Einige Prozesse, die für das neue Jahr erwartet werden, dürften besonders viel Aufmerksamkeit bekommen:

Prozess 1: Der Mordfall Sophia

Mordfall Sophia Im Fall der getöteten Tramperin Sophia L. aus Amberg könnte in diesem Jahr der Mordprozess beginnen. Die 28-Jährige wollte Mitte Juni von Leipzig in Richtung Nürnberg trampen.

Den Ermittlungen zufolge nahm sie ein Lastwagenfahrer mit und brachte sie in Oberfranken um. Der Marokkaner wurde in Spanien gefasst. Die Staatsanwaltschaft will voraussichtlich im ersten Quartal 2019 Anklage erheben.

Prozess 2: Der Todespfleger von Ottobrunn

Die Münchner Staatsanwaltschaft I rechnet für das Frühjahr mit der Anklage im Fall eines mit Insulin deutschlandweit mordenden Hilfspflegers. Im Laufe des Jahres könnte dann der Prozess folgen. Dem Mann werden sechsfacher Mord sowie Mordversuch in drei Fällen und gefährliche Körperverletzung in weiteren drei Fällen vorgeworfen.

Jedes Mal soll die polnische Pflegekraft den zu betreuenden Senioren im Alter von 66 bis 91 Jahren Insulin gespritzt haben, obwohl sie das gar nicht brauchten. Er flog im Februar 2018 durch den Tod eines 87-Jährigen in Ottobrunn auf.

Prozess 3: Eingemauerte Eltern

Das Ehepaar aus Schnaittach bei Nürnberg wurde erschlagen und die Leichen eingemauert. Ab Februar müssen sich der Sohn des Paares und dessen Frau vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Deutschen Mord in zwei Fällen vor – auch wenn der Sohn die Vorwürfe bestreitet und die Frau sagt, nicht an der Tötung beteiligt gewesen zu sein.

Aus Sicht der Anklage versuchten die zwei zunächst, die Mutter (66) des Mannes zu vergiften. Als dies scheiterte, habe der Sohn Mitte Dezember 2017 seine Mutter mit einem Hammer erschlagen. Danach soll er seinen Vater (70) getötet haben. Anschließend sollen der Sohn und seine Frau die Leichen eingemauert haben.

Prozess 4: Jagdunfall im Auto

Im August fuhren zwei Männer auf der B 16 in Nittenau (Landkreis Schwandorf). Plötzlich zerbrach eine Scheibe, der Beifahrer sackte tot zusammen – getroffen von einem Projektil. Die Polizei ermittelte einen Jäger, aus dessen Gewehr die Patrone stammen soll.

Die Ermittler gehen von einem Unglücksfall aus, werfen dem Mann aber fahrlässige Tötung vor. Ob und wann die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt – noch offen.

Prozess 5: Todesfälle in Seniorenresidenz

Nach rätselhaften Todesfällen in der „Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf“ in Untermerzbach arbeitet die Staatsanwaltschaft dicke Aktenberge ab. Dort waren vor mehr als drei Jahren fünf Bewohner unter dubiosen Umständen gestorben.

Seither wird ermittelt, ob der Grund dafür Misshandlungen oder eine schlechte Versorgung waren. Die Einrichtung soll im Frühjahr 2019 den Betrieb einstellen.

Prozess 6: Brücken-Unglück auf der A7

Am 15. Juni 2016 stürzte ein frisch betoniertes Teil der Schraudenbach-Talbrücke der A 7 nahe dem Kreuz Schweinfurt/Werneck ein. Mehrere Bauarbeiter wurden in die Tiefe gerissen. Ein Arbeiter starb. 14 weitere Menschen wurden verletzt.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen drei Ingenieure erhoben wegen fahrlässiger Tötung in einem Fall und fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen. Sie sollen beim Erstellen beziehungsweise Prüfen der statischen Berechnungen nicht sorgfältig genug gearbeitet haben.

Prozess 7: Grusel-Grabsteine im Freizeitpark

Schon 2018 beschäftigte der gruselige Fall von echten Grabsteinen in einem Freizeitpark in Unterfranken die Justiz. Das Amtsgericht Kitzingen verurteilte den Besitzer des Freizeitparkes unter anderem zu einer Geldbuße von 1200 Euro, weil er die Grabsteine ohne Zustimmung der Angehörigen aufgestellt hatte.

Eine 13-Jährige hatte den echten Grabstein ihres Großvaters entdeckt – samt aller Inschriften. Das Urteil war der Staatsanwaltschaft zu wenig – sie legte dagegen Berufung ein. Nun muss am Landgericht Würzburg neu verhandelt werden.

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