Arbeitende Häftlinge verdienen ab Juli 3,37 Euro pro Stunde

Vor drei Jahren erklärte Deutschlands höchstes Gericht die Mini-Löhne in Bayerns Gefängnissen für verfassungswidrig. Nun folgt eine Umstellung. Aber reich wird hinter Gittern weiterhin niemand.
Marco Hadem, dpa |
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In Bayerns Gefängnissen herrscht für die meisten Häftlinge eine Arbeitspflicht, die Stundenlöhne sind aber im Vergleich zu normalen Jobs niedrig. (Archivbild)
In Bayerns Gefängnissen herrscht für die meisten Häftlinge eine Arbeitspflicht, die Stundenlöhne sind aber im Vergleich zu normalen Jobs niedrig. (Archivbild) © picture alliance / Armin Weigel/dpa
München

Arbeitende Gefangene in Bayern erhalten ab 1. Juli einen Stundenlohn von 3,37 Euro. Dies hat der Landtag einstimmig beschlossen. Das Parlament reagierte damit auf eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023. Bisher erhielten Bayerns Häftlinge 2,02 Euro. 

"Mit der Erhöhung der Vergütung von 9 auf 15 Prozent des Durchschnittsentgelts der gesetzlichen Rentenversicherung und der Ergänzung weiterer Vergütungskomponenten wird den Zielvorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen", sagte Justizminister Georg Eisenreich der Deutschen Presse-Agentur in München. Der CSU-Politiker nahm wegen eines anderen Termins nicht an der Sitzung teil.

Arbeit dient der Resozialisierung - nicht zum Gewinnerzielen

"Arbeit von Gefangenen dient allein dem Ziel der Resozialisierung. Es geht nicht darum, Gewinn zu erzielen", sagte Eisenreich. Zudem müsse bedacht werden, dass dem Staat infolge der Inhaftierung auch Kosten entstünden. "Die Einnahmen decken nur etwa fünf Prozent der für den Vollzug notwendigen Ausgaben."

Zusätzliche Anträge der Opposition scheiterten im Landtag

Zusätzliche Anträge zur Gesetzesänderung, etwa von SPD und Grünen, konnten dagegen keine Mehrheit im Landtag erzielen. Gefordert hatten die beiden Oppositionsfraktionen etwa mehr Mitsprache der Gefangenen am Vollzugsplan, die Angebote von Deutschkursen für Häftlinge oder die Erfüllung von Freiheitsstrafen in freien Formen. 

Nach Angaben des Justizministeriums beliefen sich die Kosten des Justizvollzugs im Jahr 2024 auf insgesamt 661,5 Millionen Euro. Dem standen Arbeitseinnahmen in Höhe von nur rund 34,3 Millionen Euro gegenüber. In den vergangenen zehn Jahren seien 45,5 Millionen Euro ausgegeben worden, um neue Arbeitsbetriebe zu schaffen, bestehende zu sanieren oder mit modernen Maschinen auszustatten.

Beispiele für Eigenbetriebe seien Schneidereien für einfache Näharbeiten, Schreinereien mit Holzbearbeitung, Schlossereien mit der Anfertigung von Gittern und Geländern, Metallbearbeitung, Druckereien sowie Wäschereien, die neben der Reinigung der Gefangenenbekleidung auch für externe Auftraggeber Leistungen anbieten. Einige Produkte - etwa Hausschuhe oder Küchenutensilien - werden auch über einen Online-Handel direkt verkauft.

Derzeit gibt es rund 10.000 Häftlinge in Bayern

Neben dem Schutz der Allgemeinheit sei die Resozialisierung der derzeit etwa 10.000 Gefangenen in Bayern oberstes Ziel des Justizvollzugs, sagte Eisenreich. "Wir wollen die Gefangenen auf ein Leben ohne Straftaten vorbereiten." Insgesamt gibt es in den bayerischen Gefängnissen etwa 440 Arbeitsbetriebe.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte im Juni 2023 geurteilt, dass Mini-Löhne für Gefangene von zwei Euro oder weniger verfassungswidrig seien. Geklagt hatten zwei arbeitenden Häftlingen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen, die gegen die Höhe ihrer Vergütung geklagt hatten.

Neuregelung muss bis Ende Juni erfolgen

Die Bundesländer mussten in der Folge ihre jeweiligen Gesetze bis spätestens Ende Juni 2025 neu regeln. Das Gericht verpflichtete sie aber nicht dazu, eine rückwirkende Vergütungsregelung zu schaffen. Die Bundesländer regeln derartige Fragen des Strafvollzugs selbst. In den meisten herrscht für Strafgefangene Arbeitspflicht.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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