20 Uhr oder doch später? Das bringen die Ladenschluss-Lockerungen in Bayern

Kabinett und Landtag hätten die Chance, die Ladenschlusszeiten in Bayern endlich zu verlängern. Aktuell sind Bayern und das Saarland die Schlusslichter mit ihrer strikten Regelung. Was sich ändert und was nicht, erfahren Sie hier.
AZ/dpa |
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Bayern will als einziges Bundesland neben dem Saarland an Ladenöffnungszeit bis spätestens 20.00 Uhr festhalten.
Bayern will als einziges Bundesland neben dem Saarland an Ladenöffnungszeit bis spätestens 20.00 Uhr festhalten. © Magdalena Henkel/dpa

München - Die seit langem angekündigten moderaten Lockerungen der strikten bayerischen Ladenschluss-Regeln rücken näher: Das Kabinett hat den zugehörigen Gesetzentwurf nun final beschlossen – jetzt ist der Landtag am Zug. Ziel ist, dass die Reform im Laufe dieses Jahres in Kraft treten kann.

Ladenschluss bleibt bei 20 Uhr

Der zentrale Eckpunkt der in Summe damit überschaubaren Reform ist schon seit vielen Monaten klar: Bayern hält als einziges Bundesland neben dem Saarland weiter an seinen strikten Ladenöffnungszeiten bis maximal 20 Uhr fest. Daran hat die Koalition aus CSU und Freien Wähler am Ende nicht gerüttelt.

Es gibt allerdings einige Lockerungen: Kommunen dürfen künftig acht lange Einkaufsnächte pro Jahr anbieten und brauchen dafür auch keinen besonderen Anlass. Händler dürfen zudem zusätzlich individuell an vier Werktagen pro Jahr länger als 20 Uhr aufsperren.

Sogenannte digitale Kleinstsupermärkte ohne Personal und mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche soll in Bayern künftig durchgängig öffnen dürfen, auch sonntags.
Sogenannte digitale Kleinstsupermärkte ohne Personal und mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche soll in Bayern künftig durchgängig öffnen dürfen, auch sonntags. © Magdalena Henkel/dpa

Und: Sogenannte digitale Kleinstsupermärkte ohne Personal und mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen künftig durchgängig öffnen, auch sonntags. Die genauen Zeiten dürfen die Kommunen aber jeweils eigenständig festlegen. Zudem gibt es neue Freiräume beim erlaubten Sonntags-Warensortiment für Läden in Tourismusorten.

Bei der Verbändeanhörung seien mehr als 40 Verbände und Institutionen einbezogen gewesen, teilte die Staatskanzlei mit. Der Gesetzentwurf sei ausgewogen und bringe alle Interessen bestmöglich in einen Ausgleich. "Er wurde von den Verbänden mehrheitlich dem Grunde nach befürwortet, bei Punkten wie dem Sonn- und Feiertagsschutz aber auch mit unterschiedlichen Positionen diskutiert", hieß es in der Mitteilung.

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Lockerungen für digitale Kleinstsupermärkte

Die katholische Kirche hatte die Rund-um-die-Uhr-Öffnungsmöglichkeit für digitale Kleinstsupermärkte auch an Sonntagen kritisiert. In derartigen Mini-Märkten ohne Personal müssen sich Kunden ihre Waren selbst entnehmen und zum Beispiel an Selbst-Scanner-Kassen bezahlen. Hier ist die Koalition aber bei ihren Plänen geblieben. Zwar können die Gemeinden jeweils durch Rechtsverordnung für Sonn- und Feiertage die Öffnungszeiten beschränken – es müssen aber auf jeden Fall mindestens acht Stunden am Stück bleiben.

Die Ladenschlusszeit um 20 Uhr wird in Bayern seit fast 20 Jahren nicht angetastet. 2006 war eine Freigabe an einem Patt bei einer Abstimmung in der CSU-Fraktion gescheitert. Seither traut sich die CSU quasi nicht mehr ran.

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1 Kommentar
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  • Da Ding am 25.03.2025 22:09 Uhr / Bewertung:

    Wer hat’s jetzt genau verboten? Der Maggus? Der Hubert? Oder war’s sogar Huberts Bruder?

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