1000 Euro Strafe: Gerichtsposse um 31 geklaute AfD-Aufkleber

Ein Mann wird von der Polizei beim Diebstahl von Parteiwerbung der AfD im Wert von zwei Euro erwischt – warum der 22-Jährige 1.000 Euro Strafe zahlen muss.
von  Helmut Reister
Weil er Aufkleber der AfD geklaut hat, muss ein 22-jähriger Nürnberger nun eine satte Strafe zahlen.
Weil er Aufkleber der AfD geklaut hat, muss ein 22-jähriger Nürnberger nun eine satte Strafe zahlen. © Andreas Arnold

Nürnberg - Zwei Euro Schaden, 31 geklaute AfD-Aufkleber, aber ein Riesentheater, das die gesamte Bandbreite der ermittlungsrelevanten Behörden erfasst, beschäftigt derzeit Nürnberg.

Das Problem, das aus einer Mücke einen juristischen Elefanten macht, ist eine Sprühflasche mit Pfefferspray, vorgesehen zur Abwehr von Tieren. Zum Einsatz kam der Reizstoff nicht, aber er wurde bei einem jungen Mann (22) sichergestellt, der auf Ärger getrimmt war. Das reichte aus, um aus einem eher läppischen Zwischenfall juristisch einen Diebstahl mit Waffengewalt zu machen.

Was in der Tasche des Mannes steckt, wird ihm zum Verhängnis

Zunächst einmal war die Polizei involviert. Die hatte sich in Mannschaftsstärke vor einem Lokal in der Nürnberger Innenstadt positioniert, in dem die AfD eine parteiinterne Veranstaltung zum Thema „Frauenrechte“ abhielt. Ein 22-Jähriger, offensichtlich kein Fan der AfD, hatte sich den Ermittlungen zufolge mit der Behauptung, der AfD anzugehören, Zutritt verschafft.

Dann schnappte er sich die ausgelegten, zum Mitnehmen gedachten Aufkleber und verlässt fluchtartig das Lokal. Den Polizeibeamten vor der Tür, denen er durch sein Verhalten auffiel, lief er direkt in die Arme. Nach der Sachbearbeitung durch die Polizei, die das mitgeführte Pfefferspray zutage förderte, konnte von einem Kavaliersdelikt keine Rede mehr sein. Der Fall landete als „Diebstahl mit Waffen“ bei der Staatsanwaltschaft. Juristische Alternativen dazu gab es nach Angaben von Justizsprecher Friedrich Weitner nicht.

Der geltenden Rechtssprechung zufolge, so sein Argument, sei es völlig unerheblich, ob eine Waffe oder ein waffenähnlicher Gegenstand benutzt worden sei. Allein das Mitführen erhöhe das strafrechtliche Potenzial und schließe die Einstellung des Verfahrens aus.

Die Staatsanwaltschaft hat dem 22-jährigen mutmaßlichen Aufkleber-Dieb wegen Diebstahls mit Waffen einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zugestellt, die sich auf einen vierstelligen Betrag summieren.

Da der junge Mann Einspruch eingelegt hat, kommt es nun vor dem Amtsgericht zum Prozess.

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