Gericht verringert Entschädigung für Jörg Kachelmann

Die "Bild"-Zeitung muss dem Wettermoderator Jörg Kachelmann 395.000 Euro für die Berichterstattung über den Prozess gegen ihn bezahlen – viel weniger als in erster Instanz festgelegt.
az/dpa |
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Jörg Kachelmann verlangt von seiner Ex-Geliebten mehr als 13 000 Euro für Gutachten, mit deren Hilfe er sich im Strafprozess verteidigt hatte.
dpa Jörg Kachelmann verlangt von seiner Ex-Geliebten mehr als 13 000 Euro für Gutachten, mit deren Hilfe er sich im Strafprozess verteidigt hatte.

Köln - Wegen der Berichterstattung über den Prozess um Jörg Kachelmann muss die "Bild"-Zeitung nun 395.000 Euro Entschädigung zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Köln am Dienstag. In erster Instanz hatte das Landgericht Köln ihm 635.000 Euro zugesprochen.

Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. In der Berichterstattung über seinen Prozess hatte die "Bild"-Zeitung nach Ansicht der Richter in ihrer gedruckten Ausgabe und online mehrfach die Grenzen des Erlaubten überschritten und Kachelmanns Persönlichkeitsrecht schwer verletzt. Eine zielgerichtete Kampagne von Springer zusammen mit anderen Medien konnten allerdings weder das Landgericht noch das Oberlandesgericht erkennen.

Die bisher höchste Entschädigung in einem ähnlichen Verfahren lag bei 400.000 Euro für die schwedische Prinzessin Madeleine, ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg von 2009.

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