Statt Knast: Löwen-Ultras müssen im FCB-Shop einkaufen
Zwei Löwen-Ultras überfallen einen Bayern-Fan: Das Amtsgericht München hat die beiden nun zu 15 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt - es sei denn sie kaufen für das Opfer im Bayern-Fanshop ein.
München - Nach dem "kleinen Derby" im letzten Jahr lauerten die beiden Ultras im Sperrengeschoss des Hauptbahnhofs einem Bayern-Fan aus Franken auf und rissen ihm die Fan-Utensilien vom Leib. Die beiden wurden nun wegen gemeinschaftlichen Raubes zu Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Abmildern lässt sich die Strafe nur noch im Rahmen eines "Täter-Opfer-Ausgleichs", der allerdings eine äußerst ungewöhnliche Maßnahme vorsieht.
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Am 12. August 2014, nach dem "kleinen" Derby, stoppten die Löwen-Ultras zusammen mit einem dritten Täter den Bayern-Fan nach dem Aussteigen aus der U-Bahn am Hauptbahnhof und zogen ihm gemeinsam die Fan-Jacke aus. Anschließend zerrissen sie das Fan-T-Shirt. Sie klauten außerdem seinen Strohhut mit Bayern-Signet. Als sich Bundespolizisten näherten, flohen die Angreifer und ließen ihr halbnacktes Opfer zurück. Zwei von ihnen konnten rasch gefasst werden.
Vor Gericht zeigten sich die Löwen-Ultras uneinsichtig: Sie gestanden nicht, gaben die Identität des Täters nicht Preis und zeigten keine Reue. Die Richterin wertete das alles strafverschärfend und verurteilte die beiden zu 15 Monaten Gefängnis ohne Bewährung.
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Allerdings räumt ihnen die Justiz im Rahmen des "Täter-Opfer-Ausgleichs" die Chance auf eine mildere Strafe ein. Denn 15 Monaten Knast ohne Bewährung können die Löwen-Ultras jetzt nur noch entgehen, wenn jeder von ihnen seinem Opfer im Fanshop des FC Bayern eine Jacke, ein T-Shirt und einen Strohhut kauft. Laut SZ-Informationen wollen die beiden auch an diesem "Täter-Opfer-Ausgleich" teilnehmen.