Ermittlungsgruppe "Rostock": Polizei sucht Aufnahmen von A9-Blockade

Nach der Blockade der Autobahn A9 durch Rostocker Fußballfans am vergangenen Samstag sucht die Polizei Foto- und Videoaufnahmen von Zeugen.
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Die Polizei hat zu den Vorfällen eine eigene Ermittlungsgruppe "Rostock" gegründet. (Symbolbild)
Die Polizei hat zu den Vorfällen eine eigene Ermittlungsgruppe "Rostock" gegründet. (Symbolbild) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Illustration

Unterhaching - Die Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt ermittelt in Zusammenarbeit mit Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern unter anderem wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Landfriedensbruchs, wie das Polizeipräsidium Oberbayern Nord am Dienstag mitteilte. Dazu sei eine eigene Ermittlungsgruppe "Rostock" gegründet worden.

Polizei richtet Medien-Upload-Portal ein

"Zeugen, die Fotos und Videosequenzen von dem Vorfall gefertigt haben, werden gebeten, diese der Polizei für die weiteren Ermittlungen zur Verfügung zu stellen", bittet die Polizei in Ingolstadt. Dafür sei ein Medien-Upload-Portal unter medienupload-portal01.polizei.bayern.de freigeschaltet worden.

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Nach dem Sieg im Drittliga-Auswärtsspiel bei der SpVgg Unterhaching am Samstag hatten Hansa-Anhänger den Mannschaftsbus beim Autobahndreieck Holledau zum Stillstand gebracht, auf der Autobahn gefeiert und Pyrotechnik gezündet. Es kam laut Polizei zu einem Stau. Verletzt wurde niemand.

 

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  • AufmerksamerLeser am 18.05.2021 21:36 Uhr / Bewertung:

    Nun bin ich schon erstaunt! Wenn man „erwischt“ wird, weil man Fotos oder Videos von Fremden macht, gibt es Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe nach Paragraph 201a StGB.

    Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt.

    Das war ja dann konkret der Fall, wenn man nach solchem Material sucht.

    Und jetzt will man Straftäter bitten, sich strafbar zu machen.

    Das ist doch der größte Witz.

    Natürlich verabscheue ich die Aktion auf der A9.

    Aber das, liebe Exekutive, geht gar nicht.

  • GZSZ am 20.05.2021 11:07 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von AufmerksamerLeser

    Mittels Handy/Videogerät eine Straftat - oder z.B. ein Fehlverhalten im Strassenverkehr - zu dokumentieren ist vermutlich eine andere Sache als sich mittels selbiger technischen Geräten in Privatangelegenheiten oder eine 'Intimsphäre' einzumischen ( = stalken ? ) !

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