Verurteilung, Haftantritt, Entlassung: Der Fall Hoeneß

Landsberg/München - Die Steueraffäre von Uli Hoeneß hat für viel Wirbel gesorgt. In wenigen Wochen wird der Ex-Präsident des FC Bayern aus dem Gefängnis entlassen.
Eine Chronologie des Falls:
2001 bis 2006: Hoeneß spekuliert im großen Stil an der Börse mittels eines geheimen Kontos in der Schweiz.
Januar 2013: Hoeneß zeigt sich selbst beim Finanzamt an.
20. März 2013: Hoeneß bekommt in seinem Haus am Tegernsee Besuch von den Ermittlern. Gegen ihn liegt ein Haftbefehl vor, der gegen Kaution außer Vollzug gesetzt wird.
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21. April 2013: Hoeneß schließt einen Rücktritt als Präsident des FC Bayern München aus. Die Kritik an ihm nimmt zu.
6. Mai 2013: Hoeneß bleibt nach einem 8:0-Votum der Mitglieder Vorsitzender des Aufsichtsrats der FC Bayern München AG.
30. Juli 2013: Die Staatsanwaltschaft München erhebt Anklage gegen Hoeneß wegen Steuerhinterziehung.
13. November 2013: Hoeneß wird auf der Jahreshauptversammlung des FC Bayern gefeiert.
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23. Januar 2014: Die Staatsanwaltschaft München lässt bayerische Finanzbehörden wegen des Verdachts der Verletzung des Steuer- und des Dienstgeheimnisses durchsuchen.
10. März 2014: Begleitet von einem riesigen Medieninteresse beginnt in München der Prozess. Hoeneß gesteht, 18,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Einen Tag später wird die Summe der hinterzogenen Steuern noch höher – Grundlage dafür sind Berechnungen einer Steuerfahnderin.
Verurteilung im März 2014
13. März 2014: Das Landgericht München spricht Hoeneß wegen Hinterziehung von mindestens 28,5 Millionen Euro Steuern schuldig. Er wird zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
14. März 2014: Uli Hoeneß akzeptiert seine Haftstrafe und tritt mit sofortiger Wirkung von seinen Ämtern beim FC Bayern München zurück.
Haftantritt im Juni 2014
2. Juni 2014: Hoeneß tritt seine Haft in Landsberg am Lech an.
20. September 2014: Erster Ausgang: Für einige Stunden kann Hoeneß das Gefängnis verlassen, um sich mit seiner Familie zu treffen.
24. Dezember 2014: Zu Weihnachten erhält Hoeneß Urlaub und darf zwei Nächte außerhalb der Gefängnismauern schlafen. Auch an Silvester bekommt Hoeneß Urlaub – er darf den Jahreswechsel zu Hause verbringen.
Freigänger ab Januar 2015
1. Januar 2015: Hoeneß wird Freigänger. Er muss jetzt nur noch zum Schlafen in die JVA, darf tagsüber außerhalb des Gefängnisses einer geregelten Arbeit nachgehen.
3. November 2015: Der Anwalt von Hoeneß bestätigt, dass sein Mandant einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt hat. Eine Freilassung ist frühestens zur Hälfte der Haftstrafe möglich - zum 29. Februar 2016.
18. Januar 2016: Die für das Landsberger Gefängnis zuständige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg entscheidet, dass die Haftstrafe zum 29. Februar ausgesetzt wird. Hoeneß erhält eine dreijährige Bewährungszeit.