Uli Hoeneß: Was wusste die bayerische Regierung?

München - Wer in der bayerischen Staatsregierung wusste wann was über den Steuerfall Uli Hoeneß? Und geht das die Öffentlichkeit etwas an? Diese Fragen haben den Bayerischen Verfassungsgerichtshof beschäftigt. An diesem Donnerstag verkündet er seine Entscheidung über eine Klage der Grünen-Landtagsfraktion. Die Grünen wollen die Regierung zwingen, auf Fragen zum Fall zu antworten. Sie hatten im Mai 2013 in einer offiziellen Anfrage wissen wollen, wann Behörden oder die Staatsregierung von Hoeneß' Geldanlage in der Schweiz erfahren haben - doch die Regierung lehnte die Beantwortung der Fragen mit dem Hinweis auf das Steuergeheimnis ab.
Weil die Grünen das nicht hinnehmen wollten, entscheidet nun die Justiz darüber, ob die Haltung der Regierung das parlamentarische Fragerecht und damit die bayerische Verfassung verletzt hat oder nicht. Die drei Fragen, um die es konkret geht, lauten:
1. Welcher Vertreter welcher bayerischen Behörde erhielt auf welchem Weg zum ersten Mal Kenntnis von Geldanlagen von Uli Hoeneß in der Schweiz?
2. Welche weiteren Vertreter bayerischer Behörden erhielten vor Einreichen der Selbstanzeige von Uli Hoeneß auf welchem Weg Kenntnis von Geldanlagen von Uli Hoeneß in der Schweiz?
3. Wann konkret ging die Selbstanzeige von Herrn Hoeneß beim Finanzamt Miesbach ein, wurde die Anzeige von Herrn Hoeneß persönlich oder von einem Vertreter abgegeben?
"Die Staatsregierung war sehr frühzeitig in die Causa Hoeneß eingebunden", sagte der frühere Landtagsabgeordnete und damalige Co-Fraktionschef Martin Runge, der die Anfrage 2013 stellte, in der Verhandlung. "Es ist bemerkenswert, dass acht Wochen vor der Hausdurchsuchung bei Herrn Hoeneß der Ministerpräsident und drei Ministerien informiert waren." Bei der Anfrage gehe es schließlich nicht um Hoeneß' persönliche Daten, sondern um den Kenntnisstand der Staatsregierung.
Nach Ansicht der Staatsregierung ist der Antrag der Grünen unbegründet. Die Auskunftspflicht habe ihre Grenzen da, wo Grundrechte Dritter betroffen seien. Und dies sei bei der Anfrage zu Uli Hoeneß der Fall. Ob dies auch nach der Verurteilung von Hoeneß wegen Steuerhinterziehung von über 28 Millionen Euro zu einer Gefängnisstrafe gelte, fragte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Karl Huber, in der Verhandlung. Die Antwort darauf wird er wohl an diesem Donnerstag gaben.