Jura-Professor will FC Bayern auflösen lassen - und könnte Erfolg haben
München – Dass das deutsche Vereinsrecht kompliziert ist, weiß jeder, der schon einmal in einem Verein in verantwortlicher Funktion aktiv war oder gar einen solchen gründen wollte. Tatsächlich enthält es sogar eine Bestimmung, die nun die Existenz des FC Bayern München e.V. bedroht. Und in letzter Konsequenz könnte der Antrag des Juristen sogar eine absolute Zeitenwende im deutschen Profifußball und das Ende der berühmt-berüchtigten 50+1-Regel bedeuten.
Worum geht es?
Lars Leuschner ist Professor für bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der Universität Osnabrück und hat beim Amtsgericht München die Löschung des FC Bayern München e.V. aus dem Vereinsregister angeregt. Der entsprechende Antrag liegt der Wochenzeitung "Die Zeit" vor.
In seinem Antrag beruft sich Leuschner auf Paragraf 21 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der ist sehr kurz und allgemein formuliert und besagt lediglich, dass der Zweck eines im Vereinsregister eingetragenen Vereins nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sein darf. Deshalb wurde er, unter anderem durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 1982, in der Rechtsprechung um das sogenannte "Nebenzweckprivileg" ergänzt. Das besagt, dass bei einem solchen Verein die wirtschaftliche Tätigkeit eine untergeordnete Rolle spielen muss, der Hauptzweck des Vereins muss also nichtwirtschaftlich sein.
Wieso verstößt der FC Bayern gegen dieses Nebenzweckprivileg?
Laut Vereinssatzung des FC Bayern München e.V. gibt es keinen Konflikt mit dem Nebenzweckprivileg. Dort heißt es nämlich: "Zweck und Aufgabe des Clubs ist die Förderung des Sports. [...] Der Club ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke."
Darüber hinaus haben die Bayern, wie viele andere große Fußball-Vereine in Deutschland auch, ihr Profi-Geschäft in eine Gesellschaft ausgelagert, die selbstverständlich primär wirtschaftlich agieren und satte Gewinne einfahren darf. Und genau das tut die FC Bayern München AG auch. Auf der letzten Jahreshauptversammlung vermeldete man 523,7 Millionen Euro Umsatz und 111,3 Millionen Euro Gewinn.
Soweit, so rechtlich unstrittig. Doch nun wird's kompliziert: Der FC Bayern München e.V. hält 75,01 Prozent der Aktien der FC Bayern München AG – und stellt den Aufsichtsratsvorsitzenden. Diesen Posten hat automatisch immer der Vorsitzende des Vereins inne, aktuell also Karl Hopfner, demnächst vermutlich wieder Uli Hoeneß. Da der Aufsichtsrat beispielsweise den operativen Kurs des Vorstands bestätigt und Vorstände berufen sowie entlassen kann, ist sein Einfluss immens. Und dass dies für den FC Bayern zu einem großen Problem werden könnte, verdankt der Verein dem Amtsgericht München – und dem ADAC.
Wieso der ADAC dem FC Bayern das Genick brechen könnte
Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 1982 stand eigentlich fest, dass die zum Beispiel vom FC Bayern München praktizierte Trennung von Verein und AG rechtens ist. Mutterverein und Tochtergesellschaft seien schließlich jeweils eigenständig, heißt es dort. Doch gut 30 Jahre später entschied sich das Amtsgericht München, von dieser Rechtsprechung deutlich und folgenschwer abzuweichen.
2014 fand der sogenannte ADAC-Skandal statt. Im Rahmen der Aufarbeitung dieses Skandals geriet auf einmal auch die rechtliche Struktur des ADAC unter die Lupe und das Amtsgericht befand, dass die Umsätze des Vereins viel zu hoch seien, um einem rein ideellen Zweck zu entsprechen.
Um einer Löschung zuvorzukommen, beschloss der ADAC also eine Reform, die den Verein und die dazugehörigen Wirtschaftsunternehmen klarer voneinander trennte. Auf der einen Seite die klassischen Mitglieder-Leistungen wie zum Beispiel die Pannenhilfe und das Magazin "motorwelt", auf der anderen alle kommerziellen Aktivitäten. Beide Bereiche klar voneinander getrennt, ohne personelle und finanzielle Überschneidungen und ohne dass der Verein der Aktiengesellschaft gegenüber weisungsbefugt ist.
Wie das Amtsgericht München die 50+1-Regel ins Wanken bringen könnte
Professor Leuschner hält die Rechtsprechung des Amtsgericht München im Fall ADAC für "hochproblematisch", denn sie stellt die bisherigen Konzepte im deutschen Profifußball in Frage. Anders als der ADAC könnte sich der FC Bayern nämlich gar nicht einer Reform unterziehen, die zur Folge hat, dass der Verein keinen Einfluss mehr auf die AG hat und umgekehrt. Denn genau dies wird von der Deutschen Fußball-Liga verlangt.
Eine Besonderheit des deutschen Fußballs ist die sogenannte 50+1-Regel, die verhindern soll, dass Investoren, wie beispielsweise in England, die Geschicke eines Profi-Fußballvereins lenken. Deshalb heißt es in Paragraph 16c der Satzung des DFB, dass ein Verein nur dann eine Lizenz für eine deutsche Fußballliga erhält, wenn der Mutterverein "über 50 % der Stimmenanteile zuzüglich mindestens eines weiteren Stimmenanteils in der Versammlung der Anteilseigner verfügt".
Und damit sind die Bayern in einem Dilemma: Wenn der FC Bayern München e.V. der Rechtsprechung des Amtsgerichts folgt, muss er seinen Einfluss auf das gewinnorientierte Wirtschaftsunternehmen FC Bayern München AG beenden. Aber wenn er dies tut, verliert die AG automatisch ihre Lizenz für die Bundesliga.
Das gesamte Konstrukt FC Bayern München wäre damit am Ende. Aber eben nicht nur der FCB – denn fast alle deutschen Profi-Vereine sind entsprechend aufgestellt. Lediglich ein paar Vereine haben bislang darauf verzichtet, ihre Profi-Abteilung in eigene Unternehmen auszulagern, bei denen sie das mehrheitliche Stimmrecht haben. Und diese Ausnahmen, der FC Schalke 04 gehört da beispielsweise hinzu, sind mit deutschem Vereinsrecht ohnehin nicht vereinbar – denn dort wirtschaftet der gemeinnützige Verein ja sogar direkt und nicht nur indirekt gewinnorientiert mit und verstößt damit klar gegen das Nebenzweckprivileg. Dass dort nicht schon längst eine Vereinslöschung stattgefunden hat, nennt Leuschner "einen tolerierten Rechtsbruch".
Was würde im Falle einer Löschung aus dem FC Bayern werden?
Das Amtsgericht München hat dem FC Bayern eine Frist bis zum 20. August gesetzt, um auf den Antrag von Professor Leuschner zu reagieren. Anschließend will es dann weitere Schritte beraten.
Sollte das Gericht dann am Ende tatsächlich eine Löschung des FC Bayern aus dem Vereinsregister anordnen, so würde zunächst einmal der Verein liquidiert. Gemäß Satzung "fällt das Vermögen des Vereins [bei Auflösung] an den FC Bayern Hilfe e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke zu verwenden hat".
In zweiter Instanz würde, wie bereits gesagt, die FC Bayern München AG ihre Lizenz für die deutschen Ligen verlieren und sich damit komplett aus dem Spielbetrieb der ersten Bundesliga und aller anderen Ligen zurückziehen müssen.
Die Freude anderer Fans dürfte aber nicht lange währen, denn dank des Präzedenzfalls FC Bayern würden die restlichen Vereine, wie beispielsweise auch der TSV 1860 München, schnell folgen. Es wäre das faktische Ende des deutschen Profi-Fußballs.
Allerdings ist dieses Szenario natürlich alles andere als realistisch. Deutlich wahrscheinlicher ist, dass – nachdem die Vereine alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben – die DFL ihre Satzung ändert und die 50+1-Regel abgeschafft wird.
Ob es tatsächlich so weit kommt, liegt nun zu einem großen Teil in den Händen des Amtsgericht München.