BER: Bayern-Maschine wäre startklar gewesen
Sie bekam aber keine Starterlaubnis. Diese wird generell von der Flugsicherung erteilt. Rechtlich ist allerdings dann das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zuständig, wenn es um Ausnahmegenehmigungen während des Nachtflugverbots geht. Beim Nachtflugverbot gilt, dass eine Maschine mit dem zeitlichen Beginn abgehoben sein muss.
Der Bayern-Flug startete letztlich erst mit über sieben Stunden Verspätung und flog zunächst nach München, weil dort die Crew getauscht werden musste. "Wir fühlen uns von den zuständigen Stellen bei der brandenburgischen Politik total verarscht. Die Verantwortlichen wissen gar nicht, was sie unserer Mannschaft damit angetan haben", sagte Bayerns Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge der "Bild".
© dpa-infocom, dpa:210206-99-326369/2