Neue Verträge von den Stadtwerken, was tun?

Das Unternehmen fordert Kunden auf, bis Sonntag die entsprechenden Formulare unterschrieben zurückzusenden. Die sind in Teilen genauso ungültig wie die alten, sagt die Juristin.
Susanne Stephan |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

 

MÜNCHEN Der Brief – beziehungsweise, bei Online-Kunden, die Mail – von den Münchner Stadtwerken ist freundlich, aber ein wenig unklar. Die „aktuelle Rechtsprechung“ rege „eine Verbesserung der bisherigen Preisanpassungsklausel“ an, heißt es in dem Schreiben. Deswegen „können wir Ihren bisherigen M-Strom privat Vertrag für Ihre Verbrauchsstelle in der bisherigen Form nach dem 31. Dezember nicht mehr fortsetzen.“ Der Kunde solle doch bitte einen neuen Vertrag abschließen – und zwar bis zum 15. Dezember.

Was genau den neuen Vertrag vom alten unterscheidet, steht nicht in dem Brief. Nur wer die Rechtsprechung der letzten Monate verfolgt hat, weiß, um was es geht: Der Bundesgerichtshof hat Klauseln verboten, die eine Preiserhöhung vorsehen, ohne genau zu begründen, welche Kosten sich erhöht hätten und warum diese an die Kunden weitergegeben werden müssten. Deswegen wohl die Aktion der Stadtwerke. Das Schreiben an die Kunden wirkt ultimativ – so, als würden höhere Kosten oder gar eine Stromsperrung drohen, sollte der Kunde seine Unterschrift verweigern.

Stadtwerke-Kritiker und CSU-Stadtrat Marian Offman spricht von „Zwang ohne wirkliche Begründung“. Erst auf ausdrückliche Nachfrage würden die Stadtwerke detailliertere Informationen zu dem Vertragspassus, den sie geändert haben, zusenden. Offman mutmaßt: Wer nicht unterschreibe, werde wohl in die Grundversorgung abgeschoben. Die ist teurer als andere Tarife der Stadtwerke: Beispielsweise müsse ein Zweipersonenhaushalt mit M-Ökostrom und einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden dann im Jahr knapp 71 Euro mehr zahlen, argwöhnt der Stadtrat.

Auch Daniela Czekalla, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, findet das Schreiben „unglücklich formuliert“. Normalerweise müssen bei Änderungen der Vertragsbedingungen die alte und die neue Version zugesandt werden, sagt sie. Dabei würden in der Regel die geänderten Absätze drucktechnisch hervorgehoben. Noch dazu sei der Inhalt der neuen Verträge angreifbar: „Ich verstehe diese Vertragsänderung nicht. Die neue Preisanpassungsklausel scheint mir genau so unwirksam zu sein wie die alte. Sie ist viel zu unbestimmt.“

Auch die Aufforderung, bis zum Sonntag eine Unterschrift zu leisten, ist in den Augen der Juristin unklar: „Meines Erachtens wäre, falls ein Kunde den neuen Vertrag nicht unterschrieben zurücksendet, eine gesonderte Kündigung seitens der Stadtwerke nötig, um den alten Vertrag außer Kraft zu setzen. Aber dies müsste im Zweifel ein Richter entscheiden.“

Mit den Stadtwerken einen Rechtsstreit führen – das wird kaum ein Kunde wollen. Aber der Versorger rudert mittlerweile auch zurück: „Sollte sich ein Kunde nicht bis zum 15. Dezember zurückmelden, gehen die SWM davon aus, dass er mit dem angebotenen neuen, noch kundenfreundlicheren Vertrag einverstanden ist“, heißt es in der Pressestelle. „Sie werden ihn daher natürlich auch nach dem 31.12.2013 weiter zu den für ihn bestehenden Konditionen mit Strom beliefern.“

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.