Welcher Müll gehört wohin? So wird der Abfall richtig getrennt
Seit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2015 ist Abfalltrennung in Deutschland Pflicht – Bioabfälle, Papier, Glas, Metall und Kunststoff müssen getrennt entsorgt werden. Trotz klarer Regeln ist das Sortieren oft verwirrend, da je nach Region unterschiedliche Tonnen existieren und immer wieder Fragen zur richtigen Entsorgung auftauchen.
So trennt man Abfall richtig
Folgende Auflistung soll dabei helfen, den Abfall korrekt zu trennen und in die richtige Tonne zu geben. Vorteil der Abfalltrennung ist, wenn weniger Abfall in der grauen Restmülltonne landet, kann man auf kleinere oder weniger Tonnen umsteigen und sich dadurch Abfallgebühren sparen.
- Restmüll
- Gelber Sack/Gelbe Tonne
- Wertstoffcontainer
- Glascontainer
- Papiertonne
- Biotonne / Kompost
- Altkleidercontainer
- Wertstoffhof
- Was, wenn der Abfall nicht richtig getrennt wird?
- "Zu verschenken"-Kisten auf der Straße können teuer werden
Restmüll
Unter Restmüll versteht man den Abfall, der nicht mehr recycelt werden kann. In München kommt der Restmüll nicht auf eine Müllhalde, sondern wird in der Müllverbrennungsanlage im Heizkraftwerk München Nord verbrannt und in Strom und Fernwärme umgewandelt.

Doch was gehört eigentlich in die graue Restmülltonne? Wer seinen Abfall ordentlich trennt, der hat gar nicht mehr so viel Restmüll für die graue Tonne. In diese gehören z. B. Staubsaugerbeutel, Straßenkehricht, Asche, Zigarettenkippen, Katzen- und Kleintierstreu, Malerfolien, Teppichbodenreste, Tapeten, Windeln, Hygienepapiere, eingetrocknete Farben in Tüten gepackt, schmutzige oder beschichtete Papiere, Wachspapiere und Durchschreibepapiere, defekte Glühbirnen, ausgetrocknete Filzstifte, zerbrochenes Porzellan oder Glas.
Seit 1. Januar 2025 ist es auch nicht mehr erlaubt, Kleidung und Bettwäsche im Restmüll zu entsorgen, diese müssen nun in Altkleidercontainer gegeben werden.
Gelber Sack/Gelbe Tonne
Noch gibt es in München den gelben Sack bzw. die gelbe Tonne noch nicht, doch in Schwabing-Mitte, in Allach und im Lehel findet bis 31.12.2026 ein Pilotversuch mit gelbem Sack bzw. gelbe Tonne statt. In diese gehören Verpackungen aus Kunststoff, Weißblech und Aluminium - beispielsweise Folien, Tuben, Konservendosen oder Plastiktüten - sowie die so genannten Verbundverpackungen (etwa Getränkekartons).

Leere Verpackungen müssen für den gelben Sack oder die gelbe Tonne nicht gespült werden, löffelrein reicht aus. Zu den Verpackungen zählen auch die so genannten Serviceverpackungen, die direkt im Handel befüllt werden. Darunter fallen Coffee to go-Becher, die Boxen für das take-away-Essen, Folien und Einwickelpapier aus der Metzgerei oder vom Käsestand.
Wertstoffcontainer
In Wertstoffcontainern bzw. Wertstoffinseln können verschiedene Kunststoffe und Metalle eingeworfen werden. Vor der Abgabe müssen die Verpackungen geleert sein, ausspülen ist nicht notwendig. Unterschiedliche Materialien, z.B. Aludeckel vom Joghurtbecher sollten vor dem Einwerfen voneinander getrennt werden.

Kunststoffe: z. B. Getränkekartons, Kunststoffverpackungen, Kunststoff-Flaschen, Kunststoff-Becher, Styropor, Verpackungsfolien. Diese Kunststoffe sind recyclingfähig.
Dosen/Alu: Alufolien, Aluminium, vollständig geleerte Spraydosen, Kronkorken, Schraubverschlüsse von Flaschen und Gläsern, Weißblech, Konservendosen
Glascontainer
Zum Glascontainer können alle Einwegglasflaschen oder -gläser abgegeben werden. Wer schon mal beim Leeren eines Glascontainers zugesehen und sich gefragt hat, ob im Wagen das Glas wieder zusammengeschüttet wird: Nein! Getrennt gesammeltes Grün-, Braun- und Weißglas wird beim Abtransport nicht wieder zusammengeschüttet! Die Entsorgungsfahrzeuge haben separate Kammern für die verschiedenfarbigen Gläser.
Getrennt wird Glas nach den Farben weiß, grün und braun. Andersfarbiges Glas (z. B. blau, rot, schwarz) gehört in den Grünglas-Container.

Die Gläser müssen, außer Honiggläser, auch nicht ausgespült werden und auch die Deckel müssen nicht von den Flaschen geschraubt werden. Die gehören ansonsten in die entsprechende Wertstofftonne. In modernen Glassortieranlagen können die Deckel herausgeholt und recycelt werden.
Was nicht in den Glascontainer darf, sind Steingutflaschen, Glühbirnen, feuerfestes Glasgeschirr, Keramik und Porzellan. Die stören beim Glasrecycling und gehören in die Restmülltonne oder können beim Wertstoffhof abgegeben werden.
Papiertonne
Papier ist ein Material, welches sich sehr gut recyclen lässt. Der Einsatz von Altpapier bei der Papierherstellung spart Energie und Wasser und schont die Wälder.
Interessanter Fakt: Wenn man bei der Papierproduktion statt auf das Altpapier aus den Münchner Papiertonnen auf Frischholz zurückgreifen würde, müsste man jedes Jahr eine Waldfläche in der Größe des Stadtteils Trudering abholzen.
In die blaue Papiertonne dürfen: Zeitungen, Illustrierte, Kataloge, Prospekte, Briefe, Briefumschläge, Formulare, Computerpapier, Schulhefte, Bücher ohne Einband, Gefaltete Pappkartons, Packpapier ohne Klebeband, Saubere Papiertüten auch mit Sichtfenster, Verpackungen aus Papier und Pizzakarton ohne Essensreste.
Nicht ins Altpapier gehören: Fax- und Thermodruckerpapier (z.B. Kassenbons oder Fahrkarten aus dem Automaten), imprägnierte und beschichtete Papiere (z.B. Käsepapier), Kohlepapier, Styropor, Tapetenreste und verschmutzte Papiere wie gebrauchte Taschentücher, mit Essensresten verschmiertes Papier.

Biotonne / Kompost
In die braune Biotonne oder auf den Kompost dürfen alle zur Kompostierung geeigneten organischen Abfälle, darunter zählen: Gemüse-, Salat- und Obstreste (roh und gekocht), Kartoffel-, Eier-, Nuß- und Obstschalen, (alte) Brot und Backwaren, Kaffeesatz, Kaffeefilter, Kaffeepads, Blumen und Pflanzen (ohne Topf), Blumenerde (kleine Mengen), Laub, Gras, Baum- und Strauchschnitt.
Sind die Abfälle zu feucht, sollte man sie zuvor besser noch in Zeitungs- oder Küchenpapier wickeln
Ob Fleisch- oder Fischreste in die Biotonne dürfen, hängt von den Vorgaben der jeweiligen Kommune ab, in München ist es beispielsweise erlaubt.
Frittierfett darf in einigen Kommunen in die Biotonne, in anderen nicht. Das hängt davon ab, wie die Bioabfälle behandelt werden. Hier lohnt sich ein Blick auf die Homepage des jeweiligen Abfallentsorgers.
Größere Mengen Baum- und Strauchschnitt können normalerweise auf dem Wertstoffhof entsorgt werden.
Was nicht in die Biotonne oder auf den Kompost darf: Absolut tabu für die Biotonne oder den Kompost sind alle Plastiktüten (z.B. vom Gemüse- oder Obsteinkauf). Auch die sogenannten Biokunststofftüten möchten die Kompostwerke nicht. Sie verrotten nicht schnell genug und es bleiben winzige Reste im Kompost.
Auch Asche, Tierkot, Staubsaugerbeutel oder behandelte Hölzer haben in der Biotonne nichts zu suchen und gehören in den Restmüll.
Achtung! Ab 1. Mai 2025 tritt auch die neue EU-Verordnung mit dem sperrigen Namen "Schadstoff- und Fremdstoffminimierungsverordnung" in Kraft. Wer ab diesem Datum Gegenstände aus Plastik oder dem sogenannten Bioplastik in die Biotonne wirft, riskiert zwei Dinge: zum einen kann sich die Müllabfuhr weigern, die Tonne zu leeren, zum anderen könnte ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro drohen.
Altkleidercontainer

Früher landeten noch viele Altkleider und sonstige Bekleidungsstücke im Restmüll, doch seit dem 1. Januar 2025 ist dies in Deutschland verboten. Nun muss dies alles in Altkleidercontainer geworfen werden, dazu gehören: Damen-, Herren- und Kinderbekleidung, saubere Schuhe, Hüte, Handschuhe, Haushaltswäsche (Tischtücher, Badetücher usw.), Vorhänge, Gardinen und Bettwäsche. Nur richtig verschlissene Altkleider dürfen NOCH in den Restmüll.
Wichtig: Nur Altkleider in gut verschlossenen Tüten können wiederverwendet werden!
Wertstoffhof
Trotz der vielen verschiedenen Abfalltonnen gibt es immer noch Dinge, die man darin nicht entsorgen kann. Dazu gehören u.a. sperrige Abfälle, Bauschutt, Problemstoffe und Grünschnitt. Diese können in haushaltsüblicher Menge gebührenfrei im Wertstoffhof abgegeben werden (bei größeren Mengen könnte eine kleine Gebühr anfallen).

Im Wertstoffhof können folgende Sachen abgegeben werden: Bauschutt, Elektro-und Elektronikschrott, Batterien, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Problemabfälle, Sperrmüll, Gartenabfälle, Holz, Altkleider und Schuhe, Kunststoff/Styropor, Papier/Kartonagen.
Auch gut erhaltene Gegenstände, für die man selbst keinen Bedarf mehr hat und zum Zerstören noch zu gut sind, können im Wertstoffhof abgegeben werden. Dort können andere Personen diese Dinge im Gebrauchtwarenhaus (sofern vorhanden) für einen gewissen Obulus erstehen.
Was, wenn der Abfall nicht richtig getrennt wird?
Kommt es zu Verstößen bei der Abfalltrennung, kann es durchaus passieren, dass die Müllabfuhr die entsprechende Tonne nicht leert. Dies geschieht erst, wenn das Problem behoben wurde. Liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, dann können bei falscher oder unterlassener Abfalltrennung sogar Bußgelder drohen. Die Höhe variiert dabei je nach Bundesland, kann aber beim Bußgeldkatalog in Erfahrung gebracht werden. In Bayern können Strafen bis zu 8000 Euro entstehen.
Besonders hohe Strafen drohen, wenn Hausmüll unsachgemäß entsorgt, liegengelassen oder ausgeschüttet wird. Für kleinere Gegenstände wie Pappbecher, Taschentücher oder Zigarettenpackungen können in einigen Bundesländern Strafen zwischen zehn und 25 Euro anfallen.
"Zu verschenken"-Kisten auf der Straße können teuer werden
Immer häufiger sind man vor Hauseingängen, am Straßenrand oder auf dem Gehweg Kisten mit Geschirr, alten CDs, Büchern und sonstigen Dingen, die der ursprüngliche Besitzer nicht mehr haben möchte. Statt sein Glück auf dem Flohmarkt zu versuchen, wird einfach ein Schild mit der Aufschrift "Zu verschenken" an die Kiste befestigt. Irgendein Nachbar oder Passant könnte ja vielleicht noch was davon brauchen und sich über seinen kostenlosen Fund freuen.

Was vielleicht gut gemeint ist, kann aus rechtlicher Perspektive allerdings problematisch werden. Auf öffentlichem Grund wie Gehwegen dürfen die Spendenkisten nicht abgestellt werden, da dies sonst als "wilde Ablagerung" verstanden wird, wie Evi Thiermann vom Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) bei Uptopia erklärt. Wildes Müllablagern stellt eine Ordnungswidrigkeit da und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
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