Erhöhte Waldbrandgefahr: Was Ausflügler beachten müssen

München - Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald rät, bei einem Lager- oder Grillfeuer mindestens 100 Meter zwischen der Feuerstelle und dem Waldrand einzuhalten. Das sei in einigen Bundesländern so auch vorgeschrieben. (Aktuelle News zum Wetter finden Sie hier)
Außerdem gilt ein Rauchverbot unabhängig von der Gefahrenlage – in den meisten Bundesländern den ganzen Sommer über bis 31. Oktober, in Sachsen-Anhalt bis 15. Oktober und in den Wäldern von Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen sogar ganzjährig. In einigen Bundesländern sei ab der Waldbrandwarnstufe 4 auch das Verlassen der Wege untersagt.
Autos mit Katalysatoren sollten nicht im Wald und auf Waldwegen abgestellt werden, da sie während der Fahrt so heiß werden, dass sie auf trockenen Pflanzen Brände verursachen können.
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