Verfahren gegen Wiesn-Wirt Roland Kuffler eingestellt

Die Münchner Staatsanwaltschaft bestätigt, dass das Verfahren gegen den Wiesnwirt eingestellt wird. Die Gründe.  
von  Kimberly Hagen
Die Weste ist wieder blütenweiß: Roland "RK" Kuffler mit seiner Frau Doris (genannt "Buick") im Spatenhaus mit Blick auf die Oper.
Die Weste ist wieder blütenweiß: Roland "RK" Kuffler mit seiner Frau Doris (genannt "Buick") im Spatenhaus mit Blick auf die Oper. © imago

Es war das Tuschel-Thema in der Gastro-Welt zwischen München und Wiesbaden: Wiesnwirt und Großgastronom Roland Kuffler (Weinzelt, Seehaus, Spatenhaus, Mangostin, Haxnbauer) und sein drohender Ärger mit der Justiz wegen der Freundschaft zu Wiesbadens Ex-Oberbürgermeister Sven Gerich (SPD).

Roland Kuffler: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Nach dem AZ-Bericht ("Kufflers: Schluss in Wiesbaden?") über die Einstellung des Verfahrens bestätigt jetzt die Staatsanwaltschaft München I, dass "das Verfahren gegen den über 80-jährigen Beschuldigten Roland Kuffler (...) aufgrund eines in seiner Person liegenden und nicht nur vorübergehenden Verfahrenshindernisses eingestellt wurde".

Kufflers Triumph – jetzt ist er amtlich!

Von der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen die Nebenbetroffenen, "RK"s Söhne Sebastian und Stephan Kuffler (beide sind Geschäftsführer des Unternehmens), wurde abgesehen – unter anderem, weil freiwillig und überobligatorisch mit der Staatsanwaltschaft kooperiert wurde und umfangreiche Beweismittel zur Verfügung gestellt worden sind.

Ex-Oberbürgermeister Sven Gerich wurde wegen Vorteilsannahme zu einer Geldstrafe "in deutlich fünfstelliger Höhe" verurteilt. Er gilt damit als vorbestraft.

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