Urteil gegen Alfons Schuhbeck rechtskräftig: Was jetzt auf den Starkoch zukommt

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Vier Jahre und drei Monate Gefängnis – dieses Urteil sprach das Münchner Landgericht I am 14. Juli gegen Alfons Schuhbeck im Prozess um Insolvenzverschleppung und Subventionsbetrug. Gegen die Entscheidung hätte der ehemalige Starkoch Revision einlegen können, doch er entschied sich dagegen. Wie jetzt bekannt wurde, ist das Urteil inzwischen rechtskräftig. Was kommt jetzt auf den 76-Jährigen zu?
Staatsanwaltschaft teilt mit: Alfons Schuhbeck ist rechtskräftig verurteilt
Vor Gericht musste sich Alfons Schuhbeck in vier Fällen des Betrugs, 16 Fällen des Subventionsbetrugs, neun Fällen der Insolvenzverschleppung, drei Fällen der Verletzung der Buchführungspflicht und elf Fällen des vorsätzlichen Bankrotts verantworten. "Gegen das Urteil wurden keine Rechtsmittel eingelegt. Das Urteil ist daher rechtskräftig", teilt Dr. Laurent Lafleur, Leiter der Pressestelle für Strafsachen und Richter am Oberlandesgericht München, mit.
In die Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten wurde die vorherige Verurteilung des gescheiterten Unternehmers inkludiert. Das bedeutet, dass die genannte Verurteilung auch die Strafe wegen Steuerhinterziehung beinhaltet. "Das deutsche Strafrecht sieht dabei, wenn jemand mehrere Strafen verwirkt hat, keine reine Addition dieser Strafe vor, wie wir das aus anderen Rechtssystemen kennen, sondern die Bildung einer Gesamtstrafe", erklärte Lafleur direkt nach der Urteilsverkündung.

Haftstrafe ausgesetzt: Schuhbeck bleibt weiterhin in Freiheit
Wie geht es jetzt für den einstigen Liebling der Münchner Society weiter? Aktuell sitzt er nicht im Gefängnis, seine Strafe ist weiterhin ausgesetzt. Eigentlich hätte sich Schuhbeck bereits am 8. Juni wieder in der Strafvollzugsanstalt einfinden müssen, aber die Staatsanwaltschaft teilte der AZ mit: "Die Unterbrechung der Vollstreckung wird in jederzeit widerruflicher Weise verlängert bis zum 15. September 2025." Sollte sich an der Frist kurzfristig nichts ändern, darf Schuhbeck noch mindestens bis kurz vor Wiesn-Anstich in seiner Wohnung am Platzl bleiben.
Sein Leben bestreitet der früher gefeierte Koch mithilfe von Freunden und Verwandten, denn von seinem Vermögen ist ihm nichts geblieben. Vor Gericht sagte Alfons Schuhbeck, er würde finanzielle Unterstützung aus seinem Umfeld erhalten. Sein Bruder etwa soll die Krankenversicherung für ihn bezahlen. "Meine Kinder unterstütze ich heute nicht mehr finanziell, gesund bin ich auch nicht mehr, meinem Beruf kann ich auch nicht mehr nachgehen", betonte er während des Prozesses.
Krebserkrankung von Alfons Schuhbeck: Haftfähigkeit muss geprüft werden
Im Laufe des Verfahrens offenbarte Alfons Schuhbeck auch den Grund, warum er sich derzeit nicht in Haft befindet: Er ist unheilbar an Krebs erkrankt. Im Gericht sagte der zuständige Richter, dass der Koch aufgrund der Erkrankung und seines Alters "haftempfindlich" sei. Auch Schuhbeck-Anwalt Norbert Scharf betonte gegenüber der Presse: "Man hat gesehen, dass er Beschwerden hat, das war keine Inszenierung."

Ob Alfons Schuhbeck wirklich zurück in den Knast muss, wird nun überprüft. Anne Leiding, Sprecherin der Münchner Staatsanwaltschaft I, sagte dazu: "Es kommt natürlich sehr auf den Gesundheitszustand des Verurteilten an. Da kann ich noch keine Prognose abgeben. Wir werden das überprüfen."

Alfons Schuhbeck plant Wiedergutmachung
Über die künftige Unterbringung von Alfons Schuhbeck ist bislang öffentlich noch nichts bekannt. Dennoch hat der 76-Jährige vor, Wiedergutmachung für seine Taten zu leisten. Wie soll diese aussehen? Sein Anwalt Norbert Scharf zeigt sich zuversichtlich: "Was Herr Schuhbeck keiner nehmen kann, ist seine Erfahrung, sein Know-how und seine Fähigkeiten. Ich denke, an der Stelle wird er immer gefragt sein."
Bekannt ist, dass Alfons Schuhbeck während seiner Zeit in Haft ein Kochbuch geschrieben und bereits ein zweites in petto hat. Ob das reichen wird, um Schulden in Höhe von 27 Millionen Euro zu tilgen, wird sich zeigen.