Staatsanwaltschaft kündigt an: So geht es für Alfons Schuhbeck jetzt weiter

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Schuldenberg in Millionenhöhe, mehrjährige Gefängnisstrafe und Abkehr der Münchner High Society: Das Imperium von Alfons Schuhbeck ist in sich zusammengefallen. Wegen Steuerhinterziehung wurde der ehemalige Starkoch bereits 2022 zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Vor wenigen Wochen folgte ein Prozess wegen Betrug und Insolvenzverschleppung. Das Urteil lautete: Vier Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe. Noch ist der erkrankte Schuhbeck nicht in seine Zelle zurückgekehrt. Worauf muss sich der 76-Jährige gefasst machen? Die Staatsanwaltschaft München I klärt über das weitere Vorgehen auf.
Strafe für Alfons Schuhbeck: Vier Jahre und drei Monate Gefängnis
Auf Anfrage der AZ teilt Anne Leiding, Pressesprecherin und Abteilungsleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I, mit: "Sobald das Gericht das Urteil zu den Akten gebracht hat und die Akten bei der Staatsanwaltschaft eingehen, würde hier üblicherweise die Vollstreckung eingeleitet werden und der Verurteilte müsste seine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten antreten." Bislang befindet sich Alfons Schuhbeck noch in Freiheit, er wurde vor wenigen Monaten vorerst aus dem Gefängnis entlassen. Wie der ehemalige Koch im Betrugsprozess enthüllte, ist er unheilbar an Krebs erkrankt.
Staatsanwaltschaft will Haftfähigkeit von Alfons Schuhbeck prüfen
Aufgrund seiner gesundheitlichen Situation darf Alfons Schuhbeck seine Strafe (noch) aussetzen. Eine Freikarte aus dem Gefängnis hat der 76-Jährige damit aber nicht, wie die Staatsanwaltschaft der AZ erklärt: "Im Fall Schuhbeck ist [...] zunächst durch die Staatsanwaltschaft dessen Haftfähigkeit zu prüfen." Sollte sich herausstellen, dass der verurteilte Koch nach wie vor aus krankheitsbedingten Gründen seine Strafe nicht antreten kann, "würde von der Staatsanwaltschaft regelmäßig von Amts wegen geprüft werden, ob sich sein Gesundheitszustand derart gebessert hat, dass er wieder haftfähig ist." Damit ist klar, dass die Zuständigkeit über die Prüfung zu Schuhbecks Haftfähigkeit bei der Staatsanwaltschaft liegt.

Sollte Alfons Schuhbeck trotz seiner Erkrankung haftfähig sein, "hat er seine Haftstrafe anzutreten", teilt Anne Leiding weiter mit. Diese ist bislang "in jederzeit widerruflicher Weise" bis zum 15. September ausgesetzt. Sollte sein Zustand es zulassen, muss Schuhbeck höchstwahrscheinlich zu diesem Zeitpunkt zurück ins Gefängnis. Von der Münchner Staatsanwaltschaft gibt dazu noch keine Bestätigung.
Wiedergutmachung: So will Alfons Schuhbeck wieder Geld verdienen
Alfons Schuhbeck hat seine Karriere zwar mit einem überaus lauten Rumms gegen die Wand gefahren, dennoch schmiedet er bereits neue Pläne. Vor Gericht verriet er, dass er während seiner Zeit im Gefängnis ein neues Kochbuch geschrieben habe – ein weiteres stehe kurz vor dem Abschluss. Dabei gehe es dem 76-Jährigen aber nicht darum, seinen Ruf wiederherzustellen. Sein Anwalt sagte kurz nach der Urteilsverkündung: "So wie ich ihn erlebt habe, wird er nach seinen Möglichkeiten Wiedergutmachung leisten. Das wird wohl einer seiner Hauptantriebe in der nächsten Zeit sein."