Prozessauftakt: Starkoch Alfons Schuhbeck steht erneut vor Gericht

Nach der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung hat am Dienstag der Prozess gegen Alfons Schuhbeck wegen Betrug und Insolvenzverschleppung begonnen.
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Alfons Schuhbeck verantwortet sich aktuell erneut vor dem Landgericht in München.
Alfons Schuhbeck verantwortet sich aktuell erneut vor dem Landgericht in München. © Gongoll, Robert/Action Press

Knapp zweieinhalb Jahre nach seiner ersten Verurteilung muss sich Starkoch Alfons Schuhbeck (76) derzeit erneut vor Gericht verantworten. In dem Prozess, der am Dienstag vor dem Landgericht München I seinen Auftakt fand und bei dem Schuhbeck persönlich erschien, geht es um umfangreichen Subventionsbetrug und Insolvenzverschleppung. So umfassen die Ermittlungsakten den Angaben der Behörden zufolge ganze 124 Seiten.

Die darin enthaltenen Vorwürfe: "Verdachts der Insolvenzverschleppung in neun Fällen, des Betruges in vier Fällen, des versuchten Betruges in fünf Fällen, des Subventionsbetruges in neunzehn Fällen, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 479 Fällen."

Dass sich Schuhbeck gegen die neuen Vorwürfe verteidigen wolle, hatten seine Anwälte bereits umgehend nach deren Erhebung im Oktober des vergangenen Jahres ausgerichtet. Vier Hauptverhandlungstermine wurden anberaumt, die nächsten beiden finden am 1. sowie 2. Juli statt. Mit einem Urteil soll am letzten Verhandlungstag am 14. Juli zu rechnen sein.

Vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen

Im Oktober 2022 war Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahre und zwei Monate ohne Bewährung verurteilt worden. Zuvor hatte Schuhbeck vor Gericht mehrere Teilgeständnisse abgegeben. Der Bundesgerichtshof bestätigte später die Haftstrafe, die der Starkoch schließlich im August 2023 antrat.

Im Mai dieses Jahres wurde der 76-Jährige jedoch aufgrund gesundheitlicher Probleme vorerst auf freien Fuß gesetzt und noch vor wenigen Tagen hieß es hierzu von der Staatsanwaltschaft München I: "Derzeit wird geprüft, ob und gegebenenfalls wie die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in der Haft fortgesetzt werden kann", erklärte eine Sprecherin. "Jedenfalls bis zum Abschluss dieser Prüfung muss sich der Verurteilte nicht zum weiteren Vollzug der Haftstrafe in der JVA einfinden."

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