Promi-Anwalt sieht Alfons Schuhbeck bald im Gefängnis: "Wird zurückkehren müssen"
Innerhalb kürzester Zeit ist das Lebenswerk von Alfons Schuhbeck (76), das er sich mühsam über Jahrzehnte aufgebaut hat, zerbröselt. 2022 wurde er wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt, vor wenigen Tagen folgte eine zweite Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetrug.
Aktuell sollte der einstige Starkoch im Gefängnis sitzen, doch die Haft wurde aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands bis zum 15. September ausgesetzt. Wird Schuhbeck überhaupt in den Knast zurückkehren müssen? VIP-Anwalt Alexander Stevens klärt in der AZ auf.
Alfons Schuhbeck nicht im Gefängnis: Er ist an Krebs erkrankt
Am vergangenen Montag (14. Juli) wurde Alfons Schuhbeck zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verdonnert. Darin enthalten ist bereits die Strafe aus dem Prozess um Steuerhinterziehung. Wie der 76-Jährige im Prozess offenbart hat, ist er unheilbar an Krebs erkrankt. Daher sitzt er nicht hinter Gittern, sondern lebt in seiner Wohnung am Platzl. Familie und Freunde kümmern sich um den Koch und unterstützen ihn auch finanziell.
Mildes Urteil für Alfons Schuhbeck: Promi-Anwalt sieht darin "juristischen Rabatt"
Ist das Strafmaß für Alfons Schuhbeck angemessen? Immerhin ist er bereits 76 Jahre alt und schwer krank. Die AZ hat bei Anwalt Alexander Stevens nachgefragt. "Was auf den ersten Blick nach einem harten Urteil klingt, ist in Wahrheit ein juristischer Rabatt: Die vier Jahre und drei Monate Haft gegen Alfons Schuhbeck sind eine Gesamtstrafe – unter Einbeziehung seiner ersten Verurteilung von 2022", so der Strafrechtler. "Ohne diese Zusammenrechnung hätte er noch eine zweite Freiheitsstrafe obendrauf bekommen. Unterm Strich: Schuhbeck zahlt für zwei große Steuerhinterziehungen mit nur einer Strafe – und die fällt trotz Millionenbetrug erstaunlich milde aus."
Nur weil Schuhbeck gerade krank ist, heißt das nicht, dass er um die Haft herumkommt.
Wie Staatsanwaltschaft, Verteidigung und das Gericht nach dem Prozess erklärten, muss eine weitere Unterbringung von Alfons Schuhbeck im Gefängnis von Ärzten entsprechend abgeklärt werden. Doch das bedeutet nicht, dass der 76-Jährige damit nun einen Freifahrtschein aus dem Gefängnis hat.

"Nur weil Schuhbeck gerade krank ist, heißt das nicht, dass er um die Haft herumkommt", erklärt Alexander Stevens der AZ. "Sobald er wieder fit genug ist, muss er zurück – außer ein Arzt stellt fest, dass Haft dauerhaft unzumutbar wäre." Letzteres wäre dem Anwalt zufolge aber "rechtlich die Ausnahme".
Gefängnisstrafe für Alfons Schuhbeck: "Er wird zurückkehren müssen"
Wie stehen für Alfons Schuhbeck derzeit die Chancen, weiterhin in seiner Wohnung am Platzl zu bleiben? Könnte die Haftstrafe auch als Hausarrest abgegolten werden? Für Alexander Stevens ist klar: "Nur ein dauerhafter Vollstreckungshinderungsgrund, zum Beispiel eine lebensbedrohliche Erkrankung ohne Haftfähigkeit, könnte zu einem endgültigen Haftverzicht führen. [...] Stand jetzt: Ja, er wird zurückkehren müssen."
Bislang sieht das die Münchner Staatsanwaltschaft ähnlich, wie Sprecherin Anne Leiding nach der Urteilsverkündung am Montag bekräftigte: "Wenn wir jetzt prognostizieren, dass dieses Urteil rechtskräftig wird, dann ist es ein Urteil, dass eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung ausspricht und das wird natürlich weiter vollstreckt."
Dennoch bleibt weiter abzuwarten, wie die Ärzte den Gesundheitszustand von Alfons Schuhbeck bewerten. Nach AZ-Informationen ist die Krebserkrankung des 76-Jährigen bereits fortgeschritten und er muss engmaschig betreut werden. Ob er unter diesen Umständen wirklich seine Strafe im Knast antreten muss, ist fraglich.
- Themen:
- Alfons Schuhbeck